Travail.Suisse anerkennt, dass auf Grund der angespannten finanziellen Situation bei etlichen Pensionskassen Sanierungsbedarf besteht. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden setzt sich dafür ein, dass die Sanierungslasten gerecht verteilt werden. Insbesondere muss eine zu einseitige Belastung der Arbeitnehmenden vermieden werden.
Travail.Suisse ist froh, dass die Zahlen des BSV ein etwas weniger dramatisches Bild zeigen als vorangehende Schätzungen. Es gilt trotz der angespannten Situation kühlen Kopf und Augenmass zu bewahren. Erstens muss nicht jede Pensionskasse, die eine Unterdeckung aufweist, saniert werden. Die Notwendigkeit der Sanierung hängt sowohl vom Grad der Unterdeckung (Deckungsgrad weniger als 90 Prozent) als auch massgeblich von der Versichertenstruktur (u.a. Verhältnis der Rentner/innen zu Aktiven) der Pensionskasse ab. Und zweitens muss der gesetzliche Zeitraum von 10 Jahren zur Behebung von Deckungslücken möglichst ausgenützt werden, damit die Sanierungsmassnahmen verkraftbar sind.
Faire Verteilung der Sanierungslasten
Trotzdem anerkennt der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden den Bedarf für Sanierungsmassnahmen. Damit Sanierungen korrekt und gerecht durchgeführt werden, müssen die verschiedenen Sanierungsmassnahmen offen diskutiert werden. Es ist für Travail.Suisse klar, dass alle Seiten einen Beitrag leisten müssen. Zu vermeiden ist aber insbesondere eine zu einseitige Belastung der heute Erwerbstätigen mit Sanierungsbeiträgen auf dem BVG-Obligatorium. Denn sofortige Einkommenseinbussen werden angesichts der konjunkturellen Situation den Konsum belasten und damit die wirtschaftlich schwierige Situation weiter verschärfen. Generell müssen zuerst freiwillige Leistungen im Überobligatorium zurückgefahren werden. Offen zeigt sich Travail.Suisse bei sinnvoller Ausgestaltung auch für befristete Massnahmen bei der Verzinsung im Überobligatorium.
Einbezug von Arbeitgeber- und Rentnerseite wichtig
Auch die Arbeitgeber müssen mit substanziellen Sanierungsbeiträgen und Einlagen Hand zu gerechten Lösungen bieten. Hier muss das Spektrum an Massnahmen ausgenutzt werden, welches zur Verfügung steht. Weiter ist bei sanierungsbedürftigen Kassen zu prüfen, inwieweit auch Rentnerinnen und Rentner zur Sanierung beitragen können. An erster Stelle steht hier der Verzicht auf einen Teuerungsausgleich, welcher im Gegensatz zur AHV freiwillig ist, aber auch der Verzicht auf weitere Leistungen im Überobligatorium.