Travail.Suisse sagt Nein zu einer weiteren Senkung des Umwandlungssatzes, weil sie überstürzt ist. Weder die Lebenserwartung noch die Renditeerwartungen vermögen Zeitpunkt, Tempo und Ausmass der Rentenkürzungen zu rechtfertigen. Mit leichtfertigen Rentenkürzungen wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in eine planbare zweite Säule untergraben.
Das Tempo und das Ausmass der erneuten Senkung des Umwandlungssatzes sind zum heutigen Zeitpunkt eine Überreaktion auf die momentane Situation an den Finanzmärkten. Entscheidend für eine langfristige Grösse wie den Umwandlungssatz ist jedoch nicht die Tagesform, sondern langfristige Durchschnittswerte. So wurde z.B. während der Hochzinsphase in den Neunzigerjahren die erwartete Rendite (technischer Zins) und damit der Umwandlungssatz auch nicht erhöht. Das überstürzte Vorgehen untergräbt das Vertrauen der Arbeitnehmenden in eine planbare 2. Säule.
Flankierende Massnahmen fehlen
Im Gegensatz zur 1. BVG-Revision fehlen flankierende Massnahmen gänzlich. Wen die Rentenkürzung kurz vor der Pensionierung trifft, hat einfach Pech gehabt. Mit dem Verzicht auf flankierende Massnahmen wird die Erreichung des Leistungsziels (Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung) gefährdet. Ohne flankierende Massnahmen ist die erneute und rasche Senkung besonders für die untersten Einkommen nicht verkraftbar und sozialpolitisch unverantwortlich.
Senkung dient nur den Lebensversicherern
Mit der Senkung wird dem Druck der Lebensversicherer nachgegeben. Diese machen mit der beruflichen Vorsorge ein gutes Geschäft. Mehr noch: Sie verteilen Jahr für Jahr einen Grossteil der Überschüsse an den Versicherten vorbei an ihre Aktionäre und an die Manager. Mit einem noch tieferen Umwandlungssatz fliessen noch mehr Vorsorgegelder zulasten der Arbeitnehmenden und Rentner an die Aktionäre und Manager. Es geht nicht an, dass in einer Sozialversicherung eine entscheidende Grösse wie der Umwandlungssatz auf Grund der Gewinnvorstellungen der privaten Versicherungsgesellschaften festgelegt wird.