Travail.Suisse ist erfreut darüber, dass der Bundesrat einer Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das neue Familienzulagengesetz zugestimmt hat. Damit ist ein grosser Schritt zur Verwirklichung des Grundsatzes „ein Kind, eine Zulage“ getan.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, setzt sich bei den Familienzulagen seit langem für die Verwirklichung des Grundsatzes „Ein Kind, eine Zulage“ ein. Dieser ist bis heute unerfüllt, weil die Selbständigerwerbenden dem neuen Familienzulagengesetz nicht unterstellt sind. Damit besteht für selbständig erwerbende Eltern in vielen Kantonen kein Anspruch auf Kinderzulagen. Der damalige Präsident von Travail.Suisse, alt Nationalrat Hugo Fasel, hat 2006 unmittelbar nach der Annahme der schweizerischen Familienzulagengesetzes, eine parlamentarische Initiative „Ein Kind, eine Zulage“ eingereicht, um den Anspruch auf Familienzulagen für alle Eltern zu verankern.
Nun hat auch der Bundesrat anerkannt, dass diese Lücke geschlossen werden muss und es Familienzulagen auch für Selbstständigerwerbende braucht. Er hat ein entsprechend ergänztes Familienzulagengesetz gutgeheissen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um endlich den Grundsatz „Ein Kind, eine Zulage“ so zu verwirklichen, wie er von Travail.Suisse mit der Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen!“ angestrebt wurde.
Der Ausschluss der Selbständigerwerbenden ist stossend, weil ihre Einkommen vergleichbar mit denjenigen der Arbeitnehmenden sind. Die Verteilung der Einkommen der Selbständigerwerbenden ist sogar sehr viel ungleicher als bei den Arbeitnehmenden. Familienzulagen sind gerade in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation ein wichtiger Beitrag ans Familienbudget. Längst nicht alle Selbständigerwerbenden sind gut verdienende Anwälte oder Ärzte. Dementsprechend müssen die Zulagen allen Familien zugute kommen. Wer sich zum Beispiel aus der Not heraus selbständig macht, soll für diese unternehmerische Entscheidung nicht mit dem Entzug der Familienzulagen bestraft werden.