**Heute hat die Schweizer Bevölkerung gezeigt, dass sie zu einer soliden Invalidenversicherung steht. Mit der Zusatzfinanzierung sind allerdings keineswegs alle Sorgen der IV vom Tisch. Soll die IV wirklich saniert werden, braucht es nun neue Ansätze. Travail.Suisse fordert deshalb im Rahmen der 6. IV-Revision, dass Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, Behinderte zu beschäftigen. Mit noch mehr Druck auf die Arbeitnehmenden und IV-Bezüger/innen allein wird sich die IV nicht sanieren lassen.*
Travail.Suisse ist erfreut, dass mit dem heutigen Ja der IV die dringend benötigten Zusatzeinnahmen gewährt werden. Von den bürgerlichen Parteien und der Arbeitgeberseite wird nun wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass für die weiteren Sanierungsschritte einfach der Druck auf die Arbeitnehmenden und die IV-Bezüger/innen weiter erhöht wird. Nur auf deren Buckel wird sich die IV aber nicht sanieren lassen. Die Arbeitgeberseite wird auf die eine oder andere Weise mithelfen müssen, die IV zu sanieren. Der Anstieg der Rentenfälle ist nämlich zu einem guten Teil auch darauf zurück zu führen, dass wir in einer Wirtschaftwelt leben, welche nicht mehr allen Menschen einen Platz zugesteht. Das wird sich von alleine nicht so schnell ändern.
Eingliederung aus Rente: Ja, aber dann richtig
Die ersten Vorschläge zur 6. IV-Revision liegen auf dem Tisch. Neu soll das Credo „Eingliederung aus der Rente gelten“. IV-Bezüger/innen mit einem Potenzial zur Wiedereingliederung sollen in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange die dafür benötigten Arbeitsplätze bereit gestellt werden. Wer aber die IV-Bezüger/innen zu Eingliederungsmassnahmen verpflichtet und ihnen die Rente streicht, ohne die notwendigen Arbeitsplätze anzubieten, der arbeitet auf deren Abschieben in die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe hin. Das ist keine Alternative und nicht tragbar.
Keine Sanierung der IV ohne die Verpflichtung der Arbeitgeber
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der gute Wille der Arbeitgeber für eine vermehrte Anstellung von Personen mit einer Behinderung allein nicht ausreicht. Für Travail.Suisse braucht es eine klare Verpflichtung der Arbeitgeberseite, diese Stellen zu schaffen. Die Arbeitgeberseite hat die Wahl: Entweder wird sie langfristig mit zusätzlichen Beiträgen zur Sanierung der IV beitragen müssen. Oder sie verpflichtet sich, jene Anzahl Jobs bereit zu stellen, welche es für eine echte Eingliederungsoffensive braucht.
Schweizer Wirtschaft beschäftigt wenig Behinderte
Im Vergleich zum benachbarten Ausland beschäftigt die Schweizer Wirtschaft sehr wenig behinderte Personen. Während Behinderte in der Schweiz kein Prozent der Erwerbstätigen ausmachen, sind es in Deutschland und Frankreich rund 4 Prozent. Diese Länder haben Pflichtquoten, welche zu einer Erreichung eines hohen Eingliederungsziels beitragen.
Würde die Schweiz einen ähnlichen Anteil an Stellen für Behinderte reservieren wie das benachbarte Ausland, wäre die IV weitgehend saniert! Deshalb braucht es in der 6. IV-Revision dringend eine Verpflichtung für Arbeitgeber, die erforderlichen Stellen anzubieten.