Der Arbeitgeberverband hat anlässlich der Medienkonferenz vom 29. März 2010 ein Positionspapier zur Weiterbildungspolitik des Bundes vorgestellt. Travail.Suisse ist erfreut darüber, dass der Arbeitgeberverband trotz Vorbehalten die Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes nicht grundsätzlich ablehnt, ja sogar im Zusammenhang mit Fragen der Validierung von (Weiter)-Bildungsleistungen wie auch bei zielgruppenspezifischen Nachholbildungen für minimale gesetzliche Tätigkeiten die Türe einen Spalt öffnet. Problematisch ist, dass der Arbeitgeberverband drei wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung ausblendet. Diesen blinden Flecken soll in diesem Artikel nachgegangen werden.