Trotz einer Kampagne, die auf Panikmache setzte, indem behauptet wurde, dass ein Nein zur USRIII zu einer Massenabwanderung von multinationalen Unternehmen und dem Verlust vieler Arbeitsplätze führen würde, hat das Stimmvolk dieses Paket mit übermässigen Steuererleichterungen mutig an den Absender zurückgeschickt. Nun muss das Parlament die Botschaft der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klar wahrnehmen und rasch eine neue Reform ausarbeiten, die vollständig von der Wirtschaft gegenfinanziert ist.
Mit ihrem Nein zur USR III haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht das ursprüngliche Ziel der Reform in Abrede gestellt, das eigentlich darin bestand, die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und Verwaltungsgesellschaften abzuschaffen. Sie haben einer Vorlage, die überrissene Steuererleichterungen für Grossunternehmen vorsah, die von der Bevölkerung hätten getragen werden müssen, eine Abfuhr erteilt. Zum Glück hat sich die Stimmbevölkerung von der Panikmache der Befürworter der Reform punkto Beschäftigung nicht allzu sehr beeinflussen lassen, sondern sich eher Sorgen darüber gemacht, welche beträchtlichen Steuerausfälle die Vorlage für die öffentliche Hand bedeutet hätte. Zu viel ist zu viel, und das Volk hat der bürgerlichen Mehrheit klar zu verstehen gegeben, dass es sich weigert, in Form von Leistungsabbau oder Steuererhöhungen die Steuerverluste einer Reform zu bezahlen, die nicht korrekt von der Wirtschaft gegenfinanziert war.
Travail.Suisse ruft daher das Parlament auf, die Botschaft des Stimmvolks ernst zu nehmen und unverzüglich eine von der Wirtschaft korrekt gegenfinanzierte Vorlage auszuarbeiten, die keine Steuerverluste für die Bevölkerung umfasst. Weil die USR III nach Einschätzung von Travail.Suisse eine ruinöse Verschärfung des interkantonalen Steuerwettbewerbs bewirken könnte, hat der Verband von Anfang an die Art kritisiert, wie die USR III genutzt wurde. Diese Befürchtung hat sich rasch bestätigt. Denn der durchschnittliche Steuersatz dürfte sich bald 14 % nähern (einschliesslich des Bundesanteils von 7,9 %) statt 16 %, wie vom Bundesrat in seinem Vernehmlassungsbericht prognostiziert. Ideal wäre es daher, wenn die Reform einen minimalen Gewinnsteuersatz von 16 % vorgesehen hätte, doch darüber wollte leider niemand diskutieren. Die Reform führt zu einer starken Senkung der Steuersätze in allen Kantonen, obwohl dieses Problem anfänglich eigentlich nur einige wenige Kantone betraf (insbesondere VD, GE, BS).
Die Reform muss vollständig von der Wirtschaft gegenfinanziert werden
Da eine Kehrtwende schwierig ist, gilt es nun, den künftigen Tatsachen gegenüberzutreten: Die kantonalen Unternehmenssteuersätze werden sehr tief – noch tiefer als angenommen – sein und beträchtliche Steuerausfälle verursachen. Bei der Unternehmensbesteuerung gibt es aber auf Bundesebene einen Handlungsspielraum, der genutzt werden kann, ohne dass ausländische Unternehmen abwandern.
1. Den Bundesanteil des Unternehmenssteuersatzes leicht anheben
Aus diesem Grund schlägt Travail.Suisse als erste Massnahme zur korrekten Gegenfinanzierung der USR III durch die Wirtschaft eine leichte Erhöhung des Bundesanteils am Unternehmensgewinnsteuersatz vor. Eine Anhebung dieses Satzes von 7,9 auf 9 % liesse rund 400 Millionen mehr in die Bundeskasse fliessen. Und falls das Parlament vor dieser wenig schmerzhaften Massnahme zurückschreckt (Zuckerbrot), bleibt nur noch die Androhung einer Kapitalgewinnsteuer (Peitsche). Es sei daran erinnert, dass dieser Vorschlag in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates enthalten war und dass er den Kantonen Einnahmen von fast einer Milliarde Franken und dem Bund solche von 300 Millionen Franken eingebracht hätte.
2. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer aufheben
Einige überrissene Steuergeschenke, die Unternehmen im Rahmen der USR III erhalten, müssten schlicht und einfach gestrichen werden. So muss die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Bundesebene aufgehoben werden. Denn dabei handelt es sich nicht nur um eine ungerechtfertigte Massnahme – die Steuerpflichtigen könnten nie auf diese Art von Steuersenkungen profitieren –, sondern sie bringt auch unvorhersehbare finanzielle Auswirkungen, wie die Erfahrungen von Ländern, die eine solche Besteuerung eingeführt haben, zeigen.
3. Die fakultativen Instrumente der Kantone beschränken
Da die grössten Verluste im Zusammenhang mit der USR III Kantone und Gemeinden betreffen – mit einer starken Senkung der Steuersätze –, könnten diese Verluste eingedämmt werden, indem der Umfang der fakultativen Instrumente der Kantone beschnitten würde. Diese Instrumente bieten Unternehmen derartige Steuererleichterungen, dass sie unter Umständen praktisch keine kantonale und kommunale Gewinnsteuer mehr zahlen! In erster Linie gilt es, die Steuerabzüge für Erträge aus Immaterialgütern wie Lizenzerträge aus Patenten (Patentbox) zu senken. Man dürfte maximal 50 % des Gewinns abziehen können und nicht 90 %! Es ist ausserdem inakzeptabel, dass die Unternehmen 150 % der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung abziehen können, also weit mehr als die effektiven Ausgaben! Auch hier drängt sich eine starke Korrektur nach unten auf. Schliesslich müsste die zinsbereinigte Gewinnsteuer, falls sie auf Bundesebene aufgehoben würde, auch auf kantonaler Ebene verschwinden.
4. Die Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zurückziehen
Das Nein des Schweizer Stimmvolks zur USR III müsste auch zur sofortigen Aufgabe des separaten Projekts zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital führen. Denn diese Vorlage würde weitere Steuereinbussen in dreistelliger Millionenhöhe bewirken. Sie wurde nur aus der Vorlage zur USR III ausgeklammert, damit die Pille der Steuerverluste besser geschluckt würde. Doch diese Pille wurde bereits überdosiert, wie die Ablehnung der USR III durch das Stimmvolk belegt. Diese Vorlage zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital muss definitiv ad acta gelegt werden.