Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) werden endlich die ungerechten kantonalen Steuerprivilegien für multinationale Konzerne abgeschafft und gleichzeitig die Steuerausfälle für die AHV kompensiert. Das ist ein guter Kompromiss. Ein Nein zu dieser Vorlage würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, was negative Folgen für die Beschäftigung und somit für die Arbeitnehmenden hätte.
Die Abschaffung kantonaler Steuersysteme, welche die Gewinne von multinationalen Konzernen nicht zum ordentlichen Satz, sondern wesentlich tiefer besteuern, ist ein echter Fortschritt und im Sinne der in der Verfassung verankerten Steuergerechtigkeit. Für die Arbeitnehmenden, die jeden Franken Einkommen versteuern müssen, wird damit eine Ungleichbehandlung und eine stossende Ungerechtigkeit aus der Welt geräumt. Die Auswirkungen dieser Abschaffung sind einschneidend: Aus den kantonalen Steuern von Unternehmen mit Sonderstatus flossen bisher 3,6 Milliarden Franken pro Jahr in die Bundeskasse, was der Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes entspricht. Derzeit haben rund 24’000 Unternehmen mit über 100’000 Beschäftigten einen Sonderstatus. Der erzielte Kompromiss ist deshalb wichtig, um die Steuereinnahmen des Bundes zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.
Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform (USR III), bei der keine Kompensation der Steuereinbussen vorgesehen war – und die deshalb von Travail.Suisse und schliesslich auch von der Bevölkerung abgelehnt wurde –, sorgt die AHV-Steuervorlage dafür, dass jeder Franken an Steuererleichterungen kompensiert wird – d.h. 2 Milliarden Franken.
Ein Ausgleich über die AHV ist die beste Lösung für die Bevölkerung
Der Ausgleich über die AHV ist äusserst sinnvoll, da sich diese in finanzieller Schieflage befindet. Das Problem wird sich ab 2020 verschärfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen. Mit zusätzlichen zwei Milliarden Franken für die AHV wird der Finanzierungsbedarf bis 2030 von 53 Milliarden auf 23 Milliarden Franken reduziert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer könnte dadurch von 1,5 auf 0,7 Prozentpunkte gesenkt werden, wovon die kleinen und mittleren Einkommen profitieren würden, da diese Steuer nicht sozialverträglich ausgestaltet ist. Auch für die Bevölkerung als Ganzes wäre dies positiv: für die Pensionierten, weil ihre Renten gesichert werden und für die Erwerbstätigen und insbesondere die Frauen, weil der Druck sinkt, das Rentenalter zu erhöhen, bevor eine echte Lohngleichheit erreicht ist. Die Kompensation über die AHV ist auch deshalb am sozialsten, weil es im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen, etwa in der Unfallversicherung, keine Beitragsobergrenze gibt. Hohe Löhne und gewisse Selbständigerwerbende leisten somit einen überproportionalen Beitrag. Im Durchschnitt erhalten 93% der Bevölkerung mehr Rente, als sie Beiträge in die AHV einbezahlt haben. Die Erhöhung der Lohnprozente ist eine soziale Art der Finanzierung: Wer in der Schweiz einen Durchschnittslohn von 85‘000 Franken im Jahr verdient, wird im Jahr 128 Franken mehr einzahlen, wer 1 Millionen Franken verdient, zahlt 1‘500 Franken mehr und wer 5 Millionen Franken im Jahr verdient, wird jährlich 7‘500 Franken mehr in die AHV einzahlen.
Die Finanzlage des Bundes ist sehr gut und die Staatsverschuldung liegt auf einem historischen Tiefststand, ähnlich wie zu Beginn der 1990er-Jahre. Aufgrund dieser Situation versucht die politische Rechte mit Unterstützung von Wirtschaftskreisen, die Steuerbelastung der Unternehmen weiter zu reduzieren, indem sie insbesondere die Stempelsteuer abschaffen will, was zwei Milliarden Franken kosten würde!
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Hinzu kommt das Vorhaben, Zölle für Industrieprodukte abzuschaffen (-500 Millionen Franken). Wenn der Bund rund 800 Millionen Franken mehr an die AHV zahlt, schränkt er gleichzeitig seinen finanziellen Spielraum für weitere Steuergeschenke an die Wirtschaft ein.
Wie erfolgt der soziale Ausgleich über die AHV?
Die zusätzlichen zwei Milliarden Franken für die AHV kommen aus folgenden Quellen:
1. Anhebung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte (je 0,15 Prozentpunkte für die Arbeitnehmenden und für die Arbeitgebenden). Für 2020 bedeutet dies Mehreinahmen bei der AHV von rund 1,2 Milliarden Franken.
2. Vollständige Zuweisung des «Demografieprozents» der Mehrwertsteuer an die AHV. Heute gehen 17 Prozent dieses seit 1999 erhobenen Prozentpunkts nicht direkt an die AHV, sondern an den Bund, der damit seinen Anteil an den AHV-Ausgaben finanziert. Im Jahr 2020 ergeben sich aus dieser Neuzuweisung Mehreinnahmen für die AHV in der Grössenordnung von 520 Millionen Franken.
3. Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV von heute 19,55 % auf 20,2 % der AHV-Ausgaben. Im Jahr 2020 resultieren daraus Mehreinnahmen für die AHV von rund 300 Millionen Franken.
Einschränkung der Steuergeschenke für Konzerne und ihre Aktionäre
Aus der Ablehnung der USR III durch das Volk wurden für die AHV-Steuervorlage Lehren gezogen: Die Steuergeschenke an Grossunternehmen und Grossaktionäre werden nun beschränkt. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer (eine Art Finanzkniff für internationale Konzerne) wurde auf Bundesebene gekippt. Auf kantonaler Ebene darf diese nur eingeführt werden, wenn die effektive Belastung durch die Gewinnsteuer mindestens 18,03 % beträgt. Die Wirtschaft beteiligt sich an der Gegenfinanzierung durch die Einführung einer Untergrenze von 50 % für die Dividendenbesteuerung bei grösseren Beteiligungen (mindestens 10 % des Aktienkapitals) auf kantonaler Ebene und der Anhebung von 50 auf 70% auf Bundesebene. Schliesslich erfolgte eine Korrektur beim Grundsatz der «Kapitaleinlage», die in der USR III für besonders viel Unmut sorgte: Unternehmen dürfen gemäss AHV-Steuervorlage nur dann Kapitaleinlagereserven steuerfrei ausbezahlen, wenn sie in der gleichen Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Dies wird dem Bund Mehreinnahmen von 90 Millionen Franken und den Kantonen 60 Millionen Franken einbringen.
Sozialer Ausgleich in den Kantonen: bei Bedarf auf kantonaler Ebene nachbessern
Die AHV-Steuervorlage führt zu einer Senkung der kantonalen Unternehmenssteuern. Der aktuelle landesweite Durchschnitt von knapp 18 % (Gemeinde-/Kantons- und Bundesebene) wird auf gut 14 % sinken. Aufgrund der Steuerautonomie der Kantone lässt sich dieses Problem nicht über die Gewinnsteuer regeln: Wenn der einheitliche kantonale Satz, der für alle Unternehmen gilt, zu tief angesetzt wird, resultieren daraus hohe Einbussen bei den «normalen» Unternehmen. Wenn er zu hoch angesetzt wird, hat dies Einbussen zur Folge, weil Unternehmen ins Ausland oder in die Kantone mit den tiefsten Sätzen abwandern. Somit bleibt den Kantonen als Alternative kaum etwas anderes übrig, als ausreichende soziale Ausgleichsmassnahmen für die Bevölkerung vorzusehen, deren Finanzierung ebenfalls zum grossen Teil von der Wirtschaft kommen muss, die von der AHV-Steuervorlage profitiert. Kantone, in denen die Reform hohe Steuerausfälle nach sich zieht (BS, VD, GE usw.) haben soziale Ausgleichsmassnahmen geplant, die zumindest einen wesentlichen Teil der Steuereinbussen auch durch Beiträge aus der Wirtschaft ersetzen. Insbesondere der Kanton VD hat einen angemessenen sozialen Ausgleich vorgesehen (deutliche Erhöhung der Familienzulagen mit Finanzierung durch die Arbeitgeber und starke Erhöhung der Subventionen für die Prämienverbilligung bei den Krankenversicherungen).
Dort wo der soziale Ausgleich noch unzureichend ist, muss auf demokratische Mittel in den Kantonen zurückgegriffen werden, insbesondere auf Referenden oder Initiativen. Diese können durchaus Erfolg haben, wie das Beispiel des Kantons Bern zeigt, wo die Bürgerinnen und Bürger eine Vorlage für eine kantonale Steuerreform Ende 2018 ablehnten. Dass gute kantonale Lösungen möglich sind, zeigt etwa der Kanton Basel-Stadt, wo das Stimmvolk am 10. Februar 2019 mit einer Mehrheit von 79 Prozent einer Steuervorlage für die Umsetzung der AHV-Steuervorlage zustimmte.
Steuerreform muss an einen sozialen Ausgleich geknüpft
Gewisse Kreise befürworten eine Ablehnung der AHV-Steuervorlage mit der Begründung, die Einheit der Materie sei nicht gewahrt, weil nicht separat über die Steuervorlage einerseits und die AHV-Vorlage andererseits abgestimmt wird. Das Bundesamt für Justiz ist jedoch zum Schluss gekommen, dass eine solche Verknüpfung nicht verfassungswidrig ist. Die Vorlage des Bundesrats sah ursprünglich einen sozialen Ausgleich in Form von höheren Familienzulagen vor, bevor das Parlament beschloss, dass der Ausgleich über die AHV erfolgen soll. Und damals zeigte sich niemand darüber besorgt, ob ein solcher Ausgleich mit der Steuervorlage vereinbar ist! Vielmehr ist es logisch, dass nicht separat über den Steuerteil und den Teil der AHV-Finanzierung abgestimmt wird: Weil es nicht möglich war, die Steuerausfälle der Reform durch steuerliche Massnahmen zu kompensieren – zum Beispiel mit der Einführung eines steuerlichen Mindestsatzes – blieb keine andere Wahl als ein sozialer Ausgleich. Nur so war es möglich, eine ausgewogene, für die Bevölkerung annehmbare Vorlage auszuarbeiten.
Nein zur AHV-Steuervorlage schadet Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeitnehmenden
Anders als bei der Abstimmung über die USR III bleibt der Schweiz nun nur noch sehr wenig Zeit, um die kantonalen Steuerregimes abzuschaffen. Wenn sie an diesen Sonderregelungen festhält, kommt die Schweiz auf eine Liste von Ländern, die als Steueroasen gelten. Dies würde ein Klima der Unsicherheit schaffen und hätte negative Auswirkungen auf die steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Schweiz würde für ausländische Investitionen an Attraktivität verlieren. Auch bereits ansässige Unternehmen könnten das Land verlassen. Das wären negative Faktoren für die Wirtschaft, für die Arbeitsplätze und somit für die Arbeitnehmenden. Zwar könnte die Schweiz bei einem Nein zur AHV-Steuervorlage die Steuerprivilegien rasch abschaffen und gerade noch vermeiden, dass unser Land an Attraktivität verliert. Doch dann wäre kein Konsens vorhanden, der die Steuerausfälle und die zu tiefen kantonalen Steuersätze kompensiert. Auch der soziale Ausgleich für die AHV wäre gefährdet. Am meisten unter einer solchen Entwicklung leiden würden die niedrigen und mittleren Einkommen.