Die heutigen Beschlüsse des Ständerats sind vor allem für die Kantone eine gute Nachricht, denn sie können mehrere Hundert Millionen Franken auf dem Buckel der EL-Bezüger/-innen sparen. Für die Betroffenen hingegen ist die erste Bilanz sehr durchzogen: Die Zugangsbedingungen werden verschärft, die anrechenbaren Ausgaben gekürzt, die anrechenbaren Einnahmen erhöht. Einzig im Bereich der Mietzinsmaxima hat der Ständerat eine Verbesserung beschlossen und die stark gestiegenen Wohnungsmieten endlich etwas berücksichtigt. Dies jedoch nur so zaghaft, dass bereits absehbar ist, dass der Betrag für viele Bezüger/innen schon bald wieder nicht mehr ausreichen wird.
Auf Druck der Kantone haben die Kantonsvertreter/-innen im Ständerat den Rotstift bei den Ergänzungsleistungen stärker angesetzt als es der Bundesrat wollte: Die Kantone sparen nun über 400 Mio. Franken. „Dabei ist der Ständerat leider auch unausgegorenen Vorschlägen gefolgt“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik von Travail.Suisse. So soll den Bezüger/-innen von Ergänzungsleistungen nur noch maximal die Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers vergütet werden. Den Rest zahlen die Betroffenen selber. Das ist nicht der Sinn der EL. Es ist absehbar, dass damit ein Wechselkarussel in Gang gesetzt wird, das für die Betroffenen unwürdig und für das System unsinnig ist: Wenn viele sogenannt schlechte Risiken zur gleichen Kasse wechseln, wird diese im nächsten Jahr die Prämien wieder erhöhen müssen und der nächste Wechsel ist schon vorprogrammiert. Der Erhalt des Leistungsniveaus – eines der Ziele der Reform – ist damit stark gefährdet. Dieser Passus muss zwingend vom Nationalrat überarbeitet werden.
Positiv zu werten ist die Anpassung der Mietzinsmaxima. Heute versagt die EL bei der angemessenen Entschädigung der Mietkosten, weil die anrechenbaren Mietzinsmaxima in Anbetracht der seit 15 Jahren stark steigenden Wohnungsmieten viel zu tief sind. Die heutigen Entscheide tragen zur Entschärfung dieser prekären Situation bei und gleichen die Mietzinssteigerungen bis 2014 aus. Da aber die Wohnungsmieten weiter gestiegen sind und voraussichtlich weiter steigen, werden auch diese Beträge für viele Bezüger-/innen schon bald nicht mehr ausreichen. Hier muss der Nationalrat nachbessern.
Travail.Suisse unterstützt die beschlossene Beschränkung des Kapitalbezugs in der zweiten Säule grundsätzlich, weil diese Gelder später für eine gute Rente fehlen. Allerdings ist es inkonsequent, dass zur Gründung einer Selbständigkeit weiterhin Geld aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge entnommen werden kann. Auch hier sollte der Nationalrat korrigierend eingreifen.
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Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Mobile: 079 777 24 69