Mit dem Kompromiss der Sozialpartner vom 22. Februar 2015 soll ein grosser Streitpunkt der letzten Zeit beigelegt werden: die Pflicht zur, resp. den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (AZE). Im Grundsatz sind sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einig, dass in Gesamtarbeitsverträgen für Personen mit sehr grosser Zeitautonomie und einem Jahreseinkommen von mindestens 120‘000 Franken auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden kann. Die vom SECO in Konsultation gegebene Verordnungsänderung ist jetzt aber mit schwammigen Formulierungen, Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten gespickt und geht teilweise weit über den vereinbarten Kompromiss hinaus. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, besteht nach wie vor viel Klärungs- und Korrekturbedarf.