Was in der ganzen Schweizer Wirtschaft selbstverständlich ist, soll in Neuenburg ausser Kraft gesetzt werden? Im Neuenburger Gesundheitswesen besteht ein kantonaler Gesamtarbeitsvertrag unter dem Namen „Santé 21“, der für alle Spitäler, für die meisten Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Neuenburger Spitex gilt. Gemäss geltendem Recht muss ein Spital, das vom Kanton Subventionen und auf die kantonale Spitalliste will, diesen Branchen-GAV einhalten. In allen anderen Branchen ist das ebenso: Wenn der Staat mit Steuergeldern Güter, Bauaufträge oder andere Leistungen einkauft, so darf er damit nicht Lohndumping betreiben. Er muss vom Lieferanten verlangen, dass die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen eingehalten werden.