Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge soll lediglich auf 1,75 Prozent erhöht werden und das, obwohl Pensionskassen wie auch Versicherungen weit höhere Renditen erzielten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diese Empfehlung der BVG-Kommission und fordert den Bundesrat auf, den Zinssatz auf mindestens 2,25 Prozent zu erhöhen.