Weiterbildung

Weiterbildung

Am 1. Januar 2017 trat das erste eidgenössische Weiterbildungsgesetz in Kraft. Sein Ziel ist es, jene Voraussetzungen zu schaffen, «die allen Personen die Teilnahme an Weiterbildung ermöglichen» (Art. 4b). Davon sind wir noch weit entfernt. Gerade gering qualifizierte Personen, Migrantinnen und Migranten der ersten Generation und Menschen mit Behinderungen müssen vermehrt den Weg in die Weiterbildung finden. Dazu braucht es ein verstärktes Engagement von Bund und Kantonen und insbesondere auch der Wirtschaft. Travail.Suisse setzt sich mit seinen Mitgliedsverbänden dafür ein, dass die öffentliche Hand sich finanziell zunehmend in der Weiterbildung von benachteiligten Personengruppen engagiert, die Gesamtarbeitsverträge den Zugang aller Arbeitnehmenden zur Weiterbildung stärker fördert und insbesondere Lösungen für die durch eine Pensenreduktion entstehenden indirekten Bildungskosten gefunden werden.