Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Entlastung von erwerbstätigen Personen, die kranke Angehörige betreuen. Diese Massnahmen sind nötig und dringend. Der entsprechende Gesetzesentwurf weist allerdings Lücken auf und muss nun durch zusätzliche Massnahmen ergänzt werden.
» zur Vernehmlassung
Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und des Fachkräftemangels ist es nötig, dass der Bund Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ergreift. „Heute haben die betroffenen Arbeitnehmenden grosse Schwierigkeiten, alle ihre Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. Sie gefährden damit ihre eigene Gesundheit und ihre Zukunft“, unterstreicht Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse.
Travail.Suisse unterstützt die Stellungnahme der Nationalen Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige zum Gesetzesentwurf. Die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden gehört neben dem Schweizerischen Roten Kreuz, der Krebsliga Schweiz, Pro Infirmis und Pro Senectute zu den Gründungsmitgliedern dieser Interessengemeinschaft. So beurteilt Travail.Suisse den Kurzzeiturlaub von drei Tagen für die Betreuung von Angehörigen in gewissen Fällen ebenfalls als zu kurz (das gilt zum Beispiel für alleinerziehende Familien oder bei der Unterstützung eines Angehörigen beim Eintritt in eine Einrichtung). Der Langzeiturlaub seinerseits sollte nicht nur Eltern von schwer kranken Kindern gewährt werden, sondern auch bei Betreuung anderer Angehöriger in einer schwierigen Situation gelten (bei schwerer Krankheit, am Ende ihres Lebens).
Travail.Suisse hat die eigene Stellungnahme mit zusätzlichen Punkten ergänzt, welche für die Arbeitnehmenden, die Angehörige betreuen, wichtig sind:
• Travail.Suisse erachtet die Dauer des vorgeschlagenen Langzeiturlaubs als zu kurz und fordert wie die Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige eine Verlängerung auf 24 Wochen. Die Dauer sollte allerdings dem Alter der Kinder angepasst werden. Die maximale Dauer wäre dabei der Betreuung von Kindern bis zu 6 Jahren vorbehalten.
• Die Betreuungs- und Erziehungsgutschriften in der AHV müssen kumuliert werden können. Tatsächlich betrifft die Doppelbelastung vor allem die „Sandwich“-Generation der erwerbstätigen Frauen zwischen 40 und 60 Jahren, die noch ihre Kinder betreuen und sich bereits um ihre Eltern oder Schwiegereltern kümmern. Das fiktive Einkommen auf ihrem AHV-Konto wird sie nicht reich machen, aber Vorsorgelücken in der 1. Säule verhindern.
• Es braucht eine Lösung für die Frage der Lücken in der beruflichen Vorsorge jener Personen, die für die Angehörigenbetreuung oder –pflege ihr Arbeitspensum reduzieren oder die Erwerbsarbeit ganz aufgeben. Der Bund sollte mindestens den Arbeitgeberbeitrag übernehmen für die Zeit, in der die Erwerbsarbeit zugunsten der Angehörigenbetreuung oder –pflege reduziert oder eingestellt wird
• Wer auf Arbeitssuche und beim RAV registriert ist und gleichzeitig Angehörige betreut oder pflegt, sollte Anspruch auf eine Verlängerung seiner Rahmenfrist haben, so wie dies bei einer Ausbildung der Fall ist.
Travail.Suisse wird sich auch in Zukunft für die erwerbstätigen Personen einsetzen, die in die Unterstützung und Begleitung von nahestehenden Personen, seien dies ihre Kinder oder Angehörige, eingebunden sind.