Die Volksinitiative gegen «fremde Richter», auch «Selbstbestimmungsinitiative» genannt, verlangt, dass das Verfassungsrecht künftig über dem Völkerrecht steht. In der Praxis wäre die Schweiz bei einer Annahme dieser Initiative gezwungen, verschiedene internationale Verträge zu kündigen.
Heute schützt das Völkerrecht schützt die Arbeitnehmenden vor Angriffen auf die Grundrechte. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und weitere internationale Abkommen enthalten weitgehende arbeitsrechtliche Bestimmungen. Das Völkerrecht ist auch der Grundpfeiler, auf dem zahlreiche im Laufe der letzten Jahrzehnte errungene Rechte basieren. So ist beispielsweise der Mutterschutz, der als eine zentrale Komponente des Arbeitsrechts gilt, in den Übereinkommen der IAO festgeschrieben. Die Schweiz hat auch das jüngste Übereinkommen über die Dauer des Mutterschaftsurlaubs ratifiziert, das eine Auszeit von 14 Wochen vorsieht. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens hat die Schweiz den Kampf gegen die Diskriminierung der Frauen im Zusammenhang mit der Mutterschaft verstärkt und sichergestellt, dass die schweizerischen Gesetze in der Praxis tatsächlich angewendet werden. Dank des Impulses der IAO hat die Schweiz im Jahr 2014 ihr Gesetz überarbeitet und die Vergütung für die Entlöhnung der Stillzeiten der erwerbstätigen Frauen eingeführt.
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