Die Delegierten von Travail.Suisse haben an ihrer heutigen Versammlung nach einer engagierten Diskussion die Ja-Parole zur Altersreform 2020 und zur daran gekoppelten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent beschlossen. Am 24. September 2017 erfolgt die Volksabstimmung. Ausserdem wurde eine Resolution zu Unterstützungsmassnahmen für pflegende Angehörige und eine zur Steuervorlage 17 verabschiedet.
Die statutarischen Geschäfte zum erfolgreichen Verbandsjahr 2016 waren an der Delegiertenversammlung schnell behandelt, Diskussionen gab es beim Thema Altersvorsorge 2020. Nach hartem Ringen hat das Parlament in der Frühlingssession die Reform der Altersvorsorge verabschiedet. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde diskutiert, welche Reformvariante die beste sei. Jetzt gilt: Entweder diese Reform oder gar keine. Wegen der Wichtigkeit der Vorlage hat der Vorstand von Travail.Suisse die Parolenfassung der Delegiertenversammlung unterbreitet. Der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Jürg Brechbühl, hat den Delegierten die Vorlage vorgestellt. Nach einer engagierten Diskussion haben die Delegierten entschieden, dass diese Reform besser ist als gar keine und mit 53:3 bei einer Enthaltung die Ja-Parole zur Altersreform und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen. Für Travail.Suisse wurden die wichtigsten Ziele erreicht: Das Rentenniveau kann gehalten werden, die Finanzierung der AHV ist bis 2030 gesichert, für Teilzeitarbeitende und ältere Arbeitslose konnten Verbesserungen erreicht werden.
Von den Gegner/-innen der Reform wird vor allem das höhere Frauenrentenalter ins Feld geführt. Auch die Delegierten von Travail.Suisse machen diese Konzession nicht gerne. Die Delegierten sind aber der Überzeugung, dass im Rahmen des Gesamtpakets mit dem AHV-Zuschlag und der verbesserten Versicherung von Teilzeitarbeit auch Verbesserungen für Frauen erreicht wurden, die mit einer Ablehnung der Vorlage aufs Spiel gesetzt würden. Für Präsident Adrian Wüthrich ist nun der Abstimmungskampf entscheidend: „Wir müssen die Vorlage gut erklären und für ein Ja werben. Bei einem Nein am 24. September wird im Parlament schnell das Rentenalter erhöht und die Finanzierung der AHV wäre erst recht nicht gesichert.“
Ja zur Resolution für Unterstützungsmassnahmen für pflegende Angehörige
Noch dieses Jahr wird der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für die Unterstützung pflegender Angehöriger in die Vernehmlassung schicken. Er hat erkannt, dass weder die Gesellschaft noch die Wirtschaft auf jene Männer und Frauen verzichten können, die zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit Angehörige (Kinder und Erwachsene) pflegen. Eine bessere Vereinbarkeit tut not, denn mangels geeigneter Rahmenbedingungen treibt diese Doppelbelastung die Betreuenden zur Erschöpfung, zur Krankheit, in einigen Fällen sogar zur Aufgabe der Berufstätigkeit und schliesslich in die Armut. Die Bereitstellung angemessener Rahmenbedingungen zur Förderung der generationenübergreifenden Hilfe erfordert beträchtliche Investitionen der öffentlichen Hand. Im Gesetz muss für die betreuenden Angehörigen zwingend eine situationsunabhängige Entschädigung verankert werden.
>> zu den Forderungen zum Gesetzesentwurf für die Unterstützung pflegender Angehöriger
Ja zur Resolution zur Steuervorlage 17: ein USR III-Flickwerk würde erneut scheitern
Nach der klaren Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III gab der Bundesrat den Startschuss zu einem neuen Gesetzesentwurf, der Steuervorlage 17. Um ein erneutes Scheitern zu vermeiden, müssen die Abschaffung der kantonalen Sondersteuerstatus und die Vermeidung von Steuerausfällen, für die das Volk die Zeche in Form von Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen zahlen müsste, im Fokus dieser Vorlage stehen. Allfällige Steuerausfälle müssen durch die Wirtschaft gegenfinanziert werden.
>> zur den Forderungen zur Steuervorlage 17
Für weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, Mobil: 079 287 04 93