Es geht am Tag der Arbeit um Fairness, Gerechtigkeit, sozialen Ausgleich, Solidarität, gute Arbeitsbedingungen, Rechte am Arbeitsplatz und um Menschenrechte. Diese Inhalte sind nach wie vor aktuell. Der 1. Mai ist der einzige Feiertag, der auf der ganzen Welt und in allen Kulturen verbreitet ist. 2016 wird der Tag der Arbeit zum 126. Mal gefeiert. Zum harmlosen „Fest der Arbeit“ degeneriert, ist der 1. Mai ursprünglich ein Kampftag der internationalen ArbeiterInnenbewegung, der an den Kampf der Chicago-Arbeitenden für den 8-Stunden-Tag, für höhere Löhne und gegen die miserablen Arbeitsbedingungen in den Fabriken erinnern soll. Am 1. Mai 1886 befanden sich über 350’000 ArbeiterInnen in einem Generalstreik. Am 4. Mai schoss die Polizei auf die Streikenden und tötete vier Arbeiter. Sechs Streikende wurden verhaftet, weil sie beim Streik an vorderster Front dabei waren. Fünf von ihnen wurden zur Abschreckung auf der Basis eines Polizeikonstrukts zu Tode verurteilt und exekutiert.
Forderungen international durchsetzen
Drei Jahre später wurde am 14. Juli 1889 auf dem 2. Internationalen Arbeiterkongress in Paris der 1. Mai zum Gedenktag an den Protest von Chicago erklärt. Seitdem ist der 1. Mai zum Symbol von Solidarität unter allen Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geworden. Der Tag der Arbeit wird in diesem internationalen Sinne gefeiert. Der 8-Stunden-Tag ist heute nahezu weltweit zum Standard geworden – weil alle Arbeitnehmenden auf der ganzen Welt dafür gekämpft haben. Wichtig ist die Erkenntnis, dass diese Forderung nur eine Chance haben konnte, weil sie weltweit erhoben und durchgesetzt wurde. Werden Forderungen international erhoben, entfällt das Argument der Gegenseite, die Konkurrenzfähigkeit eines Landes werde durch eine Arbeitszeitverkürzung im Vergleich mit anderen Ländern beeinträchtigt, automatisch. Die Inhalte, die den 1. Mai prägen, sind in der Zeit der Globalisierung aktueller denn je. Auch deshalb arbeitet Travail.Suisse im Vorstand des Europäischen Gewerkschaftsbundes mit.
Nachholbildung für Erwachsene
Zum diesjährigen Tag der Arbeit passt ein Rückblick auf zwei Treffen der Sozialpartner mit dem Bundespräsidenten Schneider-Ammann und den Kantonen von vorletzter Woche. Travail.Suisse konnte für die Anliegen der Arbeitnehmenden kämpfen. Das Thema Nachholbildung fand am nationalen Spitzentreffen Berufsbildung einen prominenten Platz in der gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner, des Bundes und der Kantone. Nach langjährigem Einsatz von Travail.Suisse wurde das Thema berufliche Qualifizierung von Erwachsenen auf die Traktandenliste gesetzt. Von den 550‘000 Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, die 2014 keinen nachobligatorischen Abschluss haben, sind rund 50‘000 Arbeitnehmende zwischen 25 und 45 Jahren alt und könnten realistischerweise einen Berufsabschluss nachholen. Hier soll gemäss Schlusserklärung ein Effort geleistet werden, damit die Situation für die Betroffenen verbessert und dem Fachkräftemangel begegnet werden kann. Mit einer Informations- und Sensibilisierungsoffensive ab 2017, sowie dem in Kürze erscheinenden Leitfaden „Erwachsenengerechtes Ausbilden und Prüfen“ wollen die Verbundpartner Erwachsene, die einen Berufsabschluss nachholen oder sich weiterbilden wollen, sowie Bildungsanbieter und -beratende besser über bestehende Wege und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung informieren. Auch wenn aus Sicht von Travail.Suisse weitergehende Massnahmen gewünscht und möglich gewesen wären: Es ist ein erster Erfolg für Travail.Suisse und damit vor allem für die Arbeitnehmenden.
Weiterentwicklung der Berufsbildung
Am Spitzentreffen Berufsbildung wurde beschlossen die Berufsbildung weiterzuentwickeln. Nebst der Erarbeitung einer zukunftsorientierten Berufsbildungsstrategie mit Horizont 2030 setzen die Verbundpartner Massnahmen zur Optimierung von administrativen Prozessen auf die gemeinsame Agenda. Die Verbundpartner sind sich einig, dass die erforderlichen Mittel zur Umsetzung aller Massnahmen der Berufsbildung in der Botschaft Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 bereitgestellt werden müssen. Das Geschäft wird aktuell in der Kommission des Nationalrates behandelt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die bessere Finanzierung der höheren Berufsbildung nicht zu Lasten der beruflichen Grundbildung erfolgt.
Ältere Arbeitnehmende in den Fokus rücken
An der zweiten Konferenz ältere Arbeitnehmende, die unter der Leitung des Bundespräsidenten stand, diskutierten Sozialpartner, Bund und Kantone Massnahmen zur Verbesserung der Situation der älteren Arbeitnehmenden. Die Delegation von Travail.Suisse machte sich für die Förderung von Standortbestimmungen ab Mitte des Erwerbslebens und die Förderung der Weiterbildung stark. Um die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu erhalten, braucht es frühzeitig gezielte Weiterbildungsmassnahmen. Vernachlässigungen bei der Weiterbildung rächen sich. Travail.Suisse begrüsst daher, dass die Konferenz ältere Arbeitnehmende den Nutzen von Standortbestimmungen in der Mitte des Erwerbslebens bekräftigt und auch die Förderung von Weiterbildung von bestimmten Zielgruppen ins Auge gefasst hat. Aufbauend auf der gemeinsam beschlossenen Schlusserklärung wird Travail.Suisse konkrete Massnahmen erarbeiten und präsentieren.
Finanzierungskredit für Weiterbildung nötig
Travail.Suisse wird einen besonderen Fokus auf die Sonderfinanzierung von Weiterbildungsmassnahmen legen. Der Bundesrat prüft auf Anregung von Travail.Suisse, ob er dem Parlament eine Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen beantragen soll. Vorbilder sind die Ende der 90er Jahre vom Parlament bewilligten Lehrstellenbeschlüsse zur Förderung von Lehrstellen. Analog soll nun in die Arbeitsmarktfähigkeit Erwachsener investiert werden. Mit dem Kredit könnten Massnahmen im Bereich Nachholbildung und Qualifizierung Erwachsener sowie Weiterbildungen finanziert werden. Den Arbeitnehmenden kann damit geholfen werden auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen.