In der kommenden Session wird das Parlament wiederum viele Geschäfte beraten, die für die Arbeitnehmenden von zentraler Bedeutung sind. Die Haltung von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, zu ausgewählten Geschäften ist im Folgenden kurz zusammengefasst.
Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik
Nationalrat – Motion Aeschi. Erhöhung des Schwellenwertes für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (12.3806): Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen ist wesentlicher Bestandteil und wichtige Grundlage der sehr erfolgreichen Sozialpartnerschaft in der Schweiz. So bildet die AVE von Gesamtarbeitsverträgen die Grundlage dazu, dass sich jeweils die ganze Branche an den Kosten für Bildungs- und Weiterbildungsangebote (Bildungsfonds) oder für den Vollzug des GAV beteiligt (Kontrollen). Viele Gesamtarbeitsverträge könnten ohne AVE des GAV nicht aufrechterhalten werden. Damit würden die guten sozialpartnerschaftlichen Beziehungen in ganzen Branchen torpediert. Dazu kommt, dass nur die Löhne und Arbeitzeitbestimmungen aus allgemeinverbindlichen GAV auch für ausländische Firmen verbindlich sind. Eine Erschwerung der AVE würde somit dem Lohn- und Sozialdumping ausländischer Firmen Tür und Tor öffnen und faire, sozialpartnerschaftlich ausgerichtete Schweizer Firmen benachteiligen. Eine Erhöhung des Schwellenwerts für die Allgemeinverbindlicherklärung wäre der Todesstoss für das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft. Travail.Suisse lehnt diese Motion deshalb dezidiert ab.
Ständerat – Parlamentarische Initiative Aubert. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite (10.467) – Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG): Mit der vorgesehenen Änderung des Konsumkreditgesetzes soll aggressive Werbung für Konsumkredite verboten werden. Travail.Suisse begrüsst diese Änderung. Sie zielt unter anderem auf eine Reduktion der Verschuldung von Jugendlichen ab. Die Verschuldung von Jugendlichen durch Konsumkredite muss bekämpft werden, weil sie zu einem Verlust von Autonomie und Selbstverantwortung sowie in vielen Fällen zu hohen Kosten in der Sozialhilfe führt. Die vom Nationalrat erarbeitete und von der WAK des Ständerates unterstützte Anpassung des Konsumkreditgesetzes ist moderat und sieht auch den Einbezug der Branche bei der Definition von aggressiver Werbung vor. Damit können alle Akteure im Kleinkreditwesen in die Pflicht genommen werden.
Ständerat – Parlamentarische Initiative Maire. Kreditkarten. Strengere Vorschriften zur Bekämpfung der Verschuldung von jungen Erwachsenen (11.459): Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die Verschuldung von Jugendlichen durch einen übermässigen Einsatz der Kreditkarte verhindert werden. Zu diesem Zweck sollen Zahlungen bei Kreditkarten von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren sofort belastet, der Kontostand beim Bezahlen angezeigt und Zahlungen bei einem negativen Kontostand verunmöglicht werden. Travail.Suisse erachtet die Verschuldung von jungen Erwachsenen als grosses Problem. Es gilt zu verhindern, dass eine Generation von Jungen heranwächst, die sich nicht mehr aus der Verschuldung befreien kann und früher oder später auf Sozialhilfe angewiesen ist. Travail.Suisse unterstützt deshalb diese parlamentarische Initiative, die im Nationalrat bereits eine Mehrheit gefunden hat.
Ständerat – Postulat Rechsteiner. Nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmenden (14.3569): Mit diesem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, nach dem Vorbild der erfolgreichen Lehrestellenkonferenz, eine Konferenz zum Thema „Ältere Arbeitnehmende“ einzuberufen. Die älteren Arbeitnehmenden sind zwar in der Schweiz unterdurchschnittlich oft arbeitslos, dafür aber überdurchschnittlich oft langzeitarbeitslos. Die Quote der Langzeitarbeitslosen bei den über 55-jährigen übertrifft sogar den OECD-Durchschnitt. Hier besteht also grosser Handlungsbedarf und Travail.Suisse unterstützt deshalb dieses Postulat.
Sozialpolitik
Ständerat – Motion Kuprecht. Unnötige IV-Renten vermeiden (13.4060): Die Motion will bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Meldepflicht für alle Leistungserbringer gemäss Artikel 35 KVG im Gesetz über die Invalidenversicherung verankern. Travail.Suisse empfiehlt wie der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Eine solche Meldepflicht schiesst weit über das Ziel der verbesserten Eingliederung hinaus: Damit wären z.B. Leistungserbringer wie Apotheken, Heilbäder, Laboratorien oder Transport- und Rettungsunternehmen verpflichtet eine Meldung an die IV zu machen, obwohl sie die Versicherten nur während einer sehr begrenzten Dauer begleiten und sie schlicht nicht beurteilen können, ob eine Meldung an die IV angezeigt ist oder nicht. Viele der in Art. 35 KVG aufgezählten Leistungserbringer sind nicht in die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit involviert und sind auch nicht an möglichen Massnahmen zur Eingliederung beteiligt.
Ständerat – Motion Schwaller. Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig (13.3990): Die ursprüngliche Version der Motion Schwaller verlangt, dass der Bundesrat nach dem Scheitern der 6. IV-Revision, Teil b, rasch eine neue Vorlage erarbeitet. Diese soll die Entschuldung der IV vorantreiben, eine neue Grundlage bezüglich Betrugsbekämpfung schaffen sowie Eingliederungsmassnahmen, insbesondere für Menschen mit psychischen Behinderungen, verstärken. Sie wurde von beiden Räten angenommen. Im Nationalrat wurde der Vorstoss jedoch nun durch zusätzliche Massnahmen bei den „Kinderzulagen“ – gemeint sind wohl Kinderrenten – beim Rentensystem und bei den Reisekosten ergänzt, weshalb das Geschäft in die Differenzbereinigung geht. Travail.Suisse stellt sich entschieden gegen einen noch weiter gehenden Auftrag der Motion. Zwar teilt Travail.Suisse die Einschätzung, dass die IV entschuldet werden muss. Bis zum Ende der Zusatzfinanzierung 2017 wird die IV aber voraussichtlich ihre Schulden beim AHV-Fonds bereits deutlich reduziert haben. Die neuesten Zahlen zeigen, dass die IV auf Kurs zur Entschuldung ist. Nebst der Zusatzfinanzierung tragen auch die mit der 4. und 5. IV-Revision und der Revision 6a eingeleiteten Massnahmen dazu bei. Diese laufen auch nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung weiter. Die Ergänzung in Punkt 4 ist deshalb sachlich unnötig. Sie erhöht zudem das Risiko, das eine weitere IV-Revision wieder scheitert. Mit den Ergänzungen in Punkt 4 beinhaltet die Motion fast alle Massnahmen der bereits einmal gescheiterten Vorlage 6b. Travail.Suisse empfiehlt deshalb – wie die Sozialkommission des Ständerates – die Motion in der ursprünglichen Version zu belassen.
Ständerat – Initiative. Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). (13.107): Die Volksinitiative will Nachlässe, die höher als zwei Millionen Franken betragen, besteuern. Zuwendungen an die Ehepartner/registrierte Partner sind steuerfrei. Zudem werden erhebliche Erleichterungen gewährt, wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb gehört. Dank der hohen Freibeträge bleibt der Mittelstand steuerfrei. Wie der Bundesrat erachtet Travail.Suisse die Initiative als gültig. Die in der Initiative enthaltene Rückwirkung ist notwendig, um ein leichtes Umgehen der Besteuerung zu verhindern. Weiter erachtet Travail.Suisse die Initiative als wichtigen Beitrag zur Solidarität der Generationen. Gleichzeitig würde die Annahme der Initiative den für gewisse Kantone ruinösen Steuerwettbewerb durchbrechen. Da ein Drittel der Einnahmen an die Kantone ginge, würden diese gar direkt gestärkt. Im Weiteren sollten auch liberal denkende Menschen die Initiative befürworten, stärkt eine Besteuerung des Nachlasses doch die Idee des Leistungsprinzips und der Chancengleichheit. Für die AHV würde sich der Beitrag von geschätzten jährlichen zwei Milliarden Franken durch die Erbschaftssteuer positiv auswirken, da die künftige Finanzierungslücke, die in der Altersreform 2020 durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geschlossen werden soll, sich substanziell verringert. Ein Beitrag der Erbschaftssteuer zur AHV ist umso wichtiger, als der Bundesrat die ursprünglich vorgesehenen zusätzlichen zwei Mehrwertsteuerprozent in der Altersreform 2020 nach der Vernehmlassung bereits auf 1.5 Prozent gekürzt hat.
Nationalrat – Parlamentarische Initiative Quadranti. Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (13.451): Die parlamentarische Initiative bezweckt die Sicherung der Weiterführung des Impulsprogramms des Bundes für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen. Dieses ist ein Erfolg, wurden doch dank dem Programm rund 40‘000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Gleichzeitig zeigte sich, dass die Mittel des Impulsprogramms mit 120 Mio. Franken für vier Jahre zu knapp bemessen sind. So musste bereits nach der Hälfte der laufenden Förderperiode eine Priorisierung der Mittelverwendung durch den Bundesrat vorgenommen werden. Projekte von Kantonen, die bereits mit vielen Bundesgeldern unterstützt wurden, konnten nicht mehr unterstützt werden. Dies obwohl auch dort weiterhin ein klar ausgewiesener Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht. Vor dem Hintergrund der demografischen Alterung und dem drohenden Fachkräftemangel ist die zielgerichtete Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen ein Muss und eine Daueraufgabe. Travail.Suisse empfiehlt deshalb die Annahme der Parlamentarischen Initiative Quadranti. Gleichzeitig ist es absolut unerlässlich, dass der Bund sich dauerhaft dieser Aufgabe annimmt, so wie dies eine Mehrheit des Volkes letztes Jahr in der Abstimmung zum Verfassungsartikel zum Ausdruck gebracht hat. Travail.Suisse erwartet hier vom Bundesrat eine aktivere Rolle. Da bereits jetzt absehbar ist, dass die vorgeschlagenen 120 Mio. Franken für weitere vier Jahre nicht ausreichen, empfiehlt Travail.Suisse eine Erhöhung des Betrags auf 200 Mio. Franken. Verschiedene Studien zeigen, dass sich diese Investitionen für die öffentliche Hand lohnen: Durch höhere Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge fliesst mehr Geld an die öffentliche Hand zurück.
Gleichstellungspolitik
Nationalrat – Parlamentarische Initiative Meier-Schatz. Betreuungszulage für pflegende Angehörige (11.411): Die Leistungen, die Familien in der Pflege von Angehörigen erbringen, sind wichtig und wertvoll, sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft. Travail.Suisse ist der Ansicht, dass diese Leistungen mehr offizielle Anerkennung verdienen. Die SGK des Nationalrats entschied im vergangenen August, die bevorstehende Frist zur Behandlung der Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz zu verlängern. Die SGK des Ständerats hatte der Initiative bereit im Juni 2012 zugestimmt. Travail.Suisse unterstützt diese Initiative, die eine der 2011 an ihrem Kongress verabschiedeten Forderungen aufnimmt. Eine Betreuungszulage ermöglicht zusätzliche Hilfe und Betreuung durch pflegende Angehörige, was die professionellen Betreuungsdienste entsprechend entlasten wird. Wenn die Gesellschaft auf den guten Willen der Angehörigen zählen will, muss sie im Gegenzug auch materielle Unterstützung gewähren.
Nationalrat – Parlamentarische Initiative Meier-Schatz. Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen (11.412): Diese Parlamentarische Initiative ergänzt die erste Initiative. Viele Menschen unterstützen, begleiten und pflegen betagte, behinderte oder chronisch kranke Angehörige. Sie können keinerlei Massnahmen in Anspruch nehmen, um sich von diesen anstrengenden Aufgaben zu erholen. Die pflegenden Angehörigen engagieren sich häufig so intensiv, dass sie die körperlichen, emotionalen und psychischen Grenzen ihrer Belastbarkeit überschreiten. Die Pflegenden erbringen viele Opfer, und es gilt zu verhindern, dass sie selber erkranken. Deshalb soll eine anerkannte Erholungszeit von mindestens sieben Tagen pro Jahr eingeführt werden. Travail.Suisse teilt diese Einschätzung und unterstützt den Vorschlag. Neben einer materiellen Anerkennung für diese Hilfe braucht es auch Möglichkeiten zur Erholung für pflegende Angehörige. Die Gesellschaft zählt auf den guten Willen und die wertvolle Hilfe dieser Pflegenden und darf sie deshalb nicht einfach ihrem Schicksal überlassen.
Nationalrat – Postulat Feri. Geschlechterquoten in Verwaltungsräten in bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen durchsetzen. Unterstützende Massnahmen (12.3802): Aus Harmonisierungsgründen übernimmt das Postulat der Nationalrätin Feri die vom Europäischen Parlament im vergangenen November festgelegte Zielquote, d.h. längerfristig müssen börsenkotierte Unternehmen 40% ihrer Verwaltungsratssitze mit Frauen besetzen. Grundlage für diese Entscheidung war ein Bericht der Europäischen Kommission von 2011, der zum Schluss kam, dass die Festlegung von Quoten eine wirksame Massnahmen sei, um die festgelegten Zielwerte innerhalb nützlicher Frist zu erreichen. Dieser Bericht weist zudem darauf hin, dass es Begleitmassnahmen braucht, um die Quoten erfüllen zu können, beispielsweise Ausbildungsförderung für talentierte Frauen oder eine Datenbank mit qualifizierten Frauen, die bereit sind, Führungsposten zu übernehmen. Für Travail.Suisse ist es an der Zeit, Massnahmen zu ergreifen, denn mit dem heutigen Tempo würde es gemäss ihrem jährlichen Bericht über Managerlöhne noch 140 Jahre dauern, bis in der Schweiz in den Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Grossunternehmen die Gleichstellung realisiert ist. Die Festsetzung langfristiger Quoten mit Zwischenetappen ist ein aktueller Lösungsansatz. Solche auf die Grösse und den Status der Unternehmen abgestimmten Zielwerte können wesentlich dazu beitragen, das in der Verfassung verankerte Ziel der Gleichstellung zu erreichen. Zu diesem Schluss kommt auch die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen aufgrund einer Analyse von Prof. Dr. iur. Regula Kägi-Diener. Der Bundesrat hat die Kompetenz, einen Aktionsplan für die bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen auszuarbeiten.
Ständerat – Postulat Graber. Konzept zur Förderung von Wiedereinsteigerinnen (14.3451): Aufgrund der Feststellung, dass das Parlament den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben fördern will und sich der Fachkräftemangel in den nächsten Jahren noch verschärfen wird, fordert Ständerat Graber den Bundesrat auf, eine entsprechende Strategie mit konkreten Massnahmen auszuarbeiten. Diese sollen dafür sorgen, dass Personen, die längere Zeit auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben, wieder in den Arbeitmarkt integriert werden können, unter anderem zahlreiche gut ausgebildete Frauen. Travail.Suisse zog 2013 die Alarmglocke: Auf der Grundlage ihrer Studie zum Wiedereinstieg konnte sie mehrere Handlungsbereiche vorschlagen und Forderungen formulieren. Das Reservoir an Frauen, die für einen Wiedereinstieg in Frage kommen, ist beträchtlich (rund 15’000 pro Jahr), und für einen Teil davon erweist es sich als sehr schwierig, eine Stelle zu finden, die ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihren Fähigkeiten entspricht, unter anderem deshalb, weil sie mit schweren Vorurteilen konfrontiert sind. Travail.Suisse hofft deshalb, dass das Postulat Graber angenommen wird.
Bildungspolitik
Nationalrat – Postulat: Gerechte Spielregeln beim Abschluss von Lehrverträgen (12.3706): Es ist eine Tatsache, dass auch das letzte Schuljahr für die Berufswahl der Jugendlichen eine Bedeutung hat. Je früher Lehrverträge von den Betrieben abgeschlossen werden, desto mehr wird der Berufswahlprozess gestört. Jugendliche kommen unter Druck und treffen vielleicht zu schnelle und zu frühzeitige Entscheidungen. Travail.Suisse sieht, dass mit Gesetzen hier nicht beizukommen ist. Das Postulat fordert jedoch nicht zwingend gesetzliche Massnahmen, denn die Berufsbildung kennt auch andere Massnahmen zur Lösung von Problemen, wie beispielsweise Commitments, Kampagnen, Bestpractice-Modelle, Bildungskonferenzen der Spitzen der Verbundpartner etc. Aus Sicht von Travail.Suisse macht es Sinn, durch dieses Postulat eine Reflexion über gerechte Spielregeln beim Abschluss von Lehrverträgen auf nationaler politischer Ebene in Gang zu bringen und mögliche Massnahmen vorzuschlagen und zu bewerten.
Energiepolitik
Nationalrat – Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» (13.095): Das Ziel der Initiative ist grundsätzlich zu begrüssen (Besteuerung fossiler Energieträger), der Weg dazu mit dem Ersatz der Mehrwertsteuer aber untauglich. Die öffentliche Hand würde so um beträchtliche Mittel gebracht, dasselbe gilt für einen Teil der Zusatzfinanzierung der Sozialversicherungen. Zudem bestraft die Initiative Personen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Aus diesen Gründen empfiehlt Travail.Suisse dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen, der sich ganz klar gegen die Initiative ausgesprochen hat. Auch ein Gegenvorschlag zur Initiative ist nicht sinnvoll, denn die Frage der ökologischen Steuerreform ist ein fester Bestandteil der Energiestrategie 2050.
Ständerat – Postulat Gutzwiller. Grundlagen für eine faktenbasierte Klimapolitik (14.3571): Es ist sinnvoll, eine systematische Analyse zu den treibhausgasrelevanten Sektoren und ihren technisch und wirtschaftlich möglichen Reduktionsbeiträgen durchzuführen. Damit liesse sich im Hinblick auf den Entwurf zur Klimagesetzgebung nach 2020 in Erfahrung bringen, wo in den einzelnen Sektoren Verbesserungspotenzial besteht. Travail.Suisse empfiehlt das Postulat ebenso wie der Bundesrat zur Annahme.
Service public
Ständerat – Volksinitiative. Pro Service public (14.038): Wie ihr Mitgliedsverband Transfair empfiehlt auch Travail.Suisse diese Volksinitiative zur Ablehnung. Die von der Initiative vorgesehene Senkung der Preise ist kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Qualität der Grundversorgung und könnte sogar das Gegenteil bewirken. Weder die Abkehr vom Gewinnstreben noch tiefere Löhne im höheren Management von staatlichen Dienstleistungsbetrieben würden die Qualität verbessern. Ganz im Gegenteil müssten die Steuerzahlenden mehr ausgeben, um die Kosten der Grundversorgung zu decken. Die Kommission des Ständerats empfiehlt die Initiative einstimmig zur Ablehnung.