Travail.Suisse nimmt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzins in der 2. Säule auf dem Tiefststand von 2 Prozent beizubehalten, enttäuscht zur Kenntnis. Die Landesregierung hat sich damit einmal mehr über die Interessen der versicherten Arbeitnehmenden hinweggesetzt.
Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Die den Sozialpartnern im Rahmen der Konsultation vorgelegten Formeln ergaben klar höhere Werte als die jetzt vom Bundesrat für 2011 beschlossenen 2 Prozent. Selbst die Formeln, welche mehrere Sicherheitsmargen beinhalten, legten eine Erhöhung des Mindestzinssatzes nahe.
Der Mindestzins muss sich in erster Linie an der Entwicklung eines typischen Portfolios einer Pensionskasse orientieren. Und diese Entwicklung war über die letzten 12 Monate gesehen – allen Unkenrufen zum Trotz – nicht so schlecht. Gemäss einem Performancevergleich des Pensionskassenverbands ASIP belief sich die durchschnittliche Rendite auf 7,9 Prozent.
Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere zukünftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen. Berücksichtigt werden muss die tatsächlich erzielte Rendite. Im Falle einer nachgewiesenen negativen Entwicklung der Anlageergebnisse der Pensionskassen hätte der Bundesrat bereits nächstes Jahr die Möglichkeit zu einer Korrektur gehabt.
Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet. Wenn der Mindestzins, der auch die Funktion einer Benchmark hat, systematisch zu tief angesetzt wird, verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und damit den politischen Rückhalt in der Bevölkerung.