Zwei unverzichtbare Massnahmen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
Morgen Freitag wird sich der Nationalrat über zwei parlamentarische Initiativen beugen, die er bereits vor zehn Jahren angenommen hat. Sie betreffen die betreuenden und pflegenden Angehörigen. Die Behandlungsfrist dieser zwei Initiativen ist bereits dreimal verlängert worden. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB fordert den Nationalrat auf, dies ein viertes Mal zu tun. Die Vorstösse fordern einerseits eine Betreuungszulage und andererseits einen bezahlten Entlastungsurlaub für pflegende und betreuende Angehörige. Beide Forderungen sind nach wie vor nicht erfüllt worden, obwohl der Bedarf so gross wie eh und je ist.
Die zwei Vorstösse wurden von der christdemokratischen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, der ehemaligen Direktorin von Pro Familia Schweiz, eingereicht und vom Nationalrat angenommen. Der erste fordert die Schaffung einer – wenn auch geringfügigen - Betreuungszulage für alle Personen, die eine oder einen Angehörige/n betreuen. Es handelt sich um eine symbolische, aber äusserst wichtige Anerkennung für die betroffenen Personen. Einige Kantone wie zum Beispiel der Kanton Freiburg kennen bereits eine solche Zulage. Der zweite Vorstoss fordert eine einwöchige bezahlte Auszeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Tatsächlich droht ihre Gesundheit aufgrund des aussergewöhnlichen Einsatzes, den sie leisten, Schaden zu nehmen.
Am 1. Januar dieses Jahres ist das Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung teilweise in Kraft getreten. Dieser Gesetzestext greift die beiden Anliegen aus dem Jahr 2011 jedoch nicht auf. Die Frist für die Behandlung dieser Vorstösse muss daher erneut verlängert werden.
«Um ihre Angehörigen nachhaltig betreuen zu können, brauchen die betreuenden Personen Erholung und Anerkennung», ist Benoît Rey, Präsident der IGAB überzeugt. «Die Gewährung einer Auszeit und einer Betreuungszulage für die Betroffenen ist in diesem Zusammenhang das absolute und unverzichtbare Minimum.»
Für Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsleiterin der IGAB, ist klar: «Die Bedürfnisse von fast 2 Millionen Menschen in der Schweiz, die regelmässig Kinder oder Erwachsene betreuen und deren unentgeltliche Arbeit auf 3,5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt wird, zu ignorieren, ist inakzeptabel.» Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte am 14. Januar mit einer knappen Mehrheit von einer Stimme (13 zu 12 Stimmen) beantragt, die beiden Vorstösse abzuschreiben.
Die IGAB fordert den Nationalrat auf, der Minderheit der Kommission zu folgen und die Behandlungsfrist um weitere zwei Jahre bis 2023 zu verlängern.
Das Netzwerk der CIPA-IGAB-CIFC
Der Dachverband „Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung” (IGAB) wurde am 29. Mai 2019 gegründet vom Schweizerischen Roten Kreuz, Krebsliga, pro infirmis, Pro Senectute und Travail.Suisse, um den betreuenden Angehörigen in der Schweiz eine Stimme zu geben, ihre Anliegen der Politik zu vermitteln und ihre Interessen auf nationaler Ebene zu vertreten. Die IGAB hat Dutzende von kollektiven Mitgliedern. Unsere Arbeit basiert auf unserem breiten Mitgliedernetzwerk.
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