Die Selbstbestimmungs-Initiative greift die demokratischen Rechte der gesamten Schweizer Bevölkerung an – auch diejenigen der Arbeitnehmenden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sagt klar Nein zu dieser gefährlichen Initiative. In einem Kurz-Argumentarium präsentiert Travail.Suisse konkrete Beispiele, wie Arbeitnehmende vom Völkerrecht geschützt werden.
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Das Völkerrecht schützt die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Ihre Rechte sind unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK, den von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und anderen Verträgen enthalten. Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel die für die Gewerkschaften wichtige Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Zugang und Information am Arbeitsplatz, die Gleichstellung der Geschlechter, der Mutterschaftsschutz und der 14wöchige Mutterschaftsurlaub, das Recht auf Privat- und Familienleben und viele andere mehr. Der Zugang zu einem internationalen Gericht stellt sicher, dass diese Rechte überwacht und eingehalten werden. Um diese Rechte wahren, braucht es ein Nein zur Selbstbestimmungsinitiative.
So schützt das Völkerrecht die Arbeitnehmenden ganz konkret
Der Fall von Howald Moor – ein unterdessen verstorbenes Asbestopfer – zeigt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR Arbeitnehmende direkt schützt: Nachdem das Bundesgericht die Klage seiner Familie mit der Begründung, dass die Ansprüche bereits verjährt seien, abgewiesen hatte, widersprach der Gerichtshof dieser Argumentation. Auf dieses Urteil können sich Arbeitnehmende in ähnlichen Situation heute und in Zukunft berufen. Um diese Möglichkeit nicht zu gefährden, braucht es ein deutliches Nein zur Selbstbestimmungsinitiative.
Schliesslich darf nicht vergessen gehen, dass die Schweiz auch volkswirtschaftlich stark von internationalen Verträgen abhängig ist. Dazu gehören unter anderem die bilateralen Verträge, die der Schweiz stabile Wirtschaftsbeziehungen mit der EU und damit Wohlstand gebracht haben. Ein Ja schadet also auch der Schweizer Wirtschaft und damit den Arbeitnehmenden.