Die sogenannte «Pro Service Public»-Initiative bewirkt genau das Gegenteil von dem, was sie verspricht: Sie ist irreführend und verdient daher ein klares Nein, denn die Initiative verbessert oder vergünstigt den Service Public nicht. Ganz im Gegenteil: Bei einer Annahme der Initiative würde die Qualität des Service Public leiden und der soziale Zusammenhalt bedroht.
Die Initiative wurde vom Nationalrat mit 196:0 und vom Ständerat mit 43:0 Stimmen abgelehnt. Ein solches Ergebnis lässt vermuten, dass sie auch vor dem Volk chancenlos sein wird und es sich nicht lohnt, viel in eine Kampagne zu investieren. Doch aufgepasst! Aus mehreren Gründen ist die Initiative nicht zu unterschätzen:
• Sie ist positiv formuliert: Die Initiative lautet «Pro Service Public». Und wer ist schon gegen einen guten Service Public? Wohl kaum jemand. Die Abstimmenden müssen deshalb Nein sagen zu einem scheinbar positiven Vorschlag für den Service Public. Darin besteht die erste Gefahr.
• Aufgebauschte Einzelfälle: Das Initiativkomitee, dem die grössten Konsumentenzeitschriften unter der Federführung des K-Tipp angehören, schafft es meisterhaft, punktuelle Schwächen bei Post, SBB oder Swisscom auszuschlachten und damit scheinbar zu belegen, dass die Kundinnen und Kunden generell unzufrieden sind. Stichworte sind die Schliessung gewisser Poststellen, überfüllte Züge, weniger Schalter an den Bahnhöfen oder nicht schnell genug sinkende Mobiltelefon- und Internettarife.
• Eine simple Lösung? Auf den ersten, unkritischen Blick mag die Lösung des Initiativkomitees attraktiv erscheinen. Denn sie sieht vor, dass die Gewinne von Post oder Swisscom nicht in die bereits «prall gefüllten» Taschen von Aktionären oder in die Bundeskasse fliessen, sondern für Preissenkungen verwendet werden.
• Absichtlich vage und reisserisch: Der Initiativtext verwendet schwammige, irreführende Formulierungen und appelliert ans Bauchgefühl der Bevölkerung. So steht im Initiativtext nirgends, dass die Saläre des Managements in den vom Bund kontrollierten Unternehmen gesenkt werden, damit diese nicht mehr als ein Bundesratsmitglied verdienen. Vielmehr steht, dass die Löhne der Mitarbeitenden in diesen Unternehmen nicht höher sein dürfen als in der Bundesverwaltung. Dies stösst bei der Bevölkerung auf deutlich weniger Anklang, denn für Empörung sorgen jeweils die absurd hohen Saläre der Manager von Konzernen, die an der Schweizer Börse kotiert sind!
Die Initiative ist somit nur ein Köder und hält in keiner Weise, was sie verspricht, nämlich einen qualitativ besseren Service Public bei geringeren Kosten für die Nutzer. Halb so schlimm, könnte man sagen, wenn sie nicht allzu viel Schaden anrichtet. Doch dies ist nicht der Fall: Eine Annahme hätte einerseits eine Qualitätseinbusse bei der Grundversorgung zur Folge. Andererseits würde sie das eigentliche Fundament des Service Public infrage stellen, das darin besteht, in allen Regionen des Landes eine qualitativ gleichwertige Grundversorgung zu denselben Preisen anzubieten. Hier stehen Solidarität und der nationale Zusammenhalt auf dem Spiel.
Die drei irreführenden und gefährlichen Grundsätze der Initiative
Die Strategie beruht auf drei Grundsätzen: Erstens wäre es verboten, mit der Grundversorgung Gewinn zu erwirtschaften. Konkret bedeutet dies für den Bund und die von ihm kontrollierten Unternehmen, dass sie mit der Grundversorgung nur noch Gewinn zur Bildung von Rückstellungen oder zur Tilgung von Verlusten erzielen dürfen. Zweitens ist eine Quersubventionierung verboten. Somit dürften mit den Leistungen in profitablen Sektoren künftig nicht mehr defizitäre Sektoren der Grundversorgung subventioniert werden. Schliesslich darf der Bund mit den öffentlichen Unternehmen, die er direkt oder indirekt kontrolliert, keine fiskalischen Interessen mehr verfolgen. Mit anderen Worten: Staatliche Unternehmen würden künftig nicht mehr einen Teil ihres Gewinns an die Bundeskasse überweisen oder Dividenden ausschütten. Werden diese drei Grundsätze dazu beitragen, die Qualität des Service Public zu verbessern und die Preise zu senken? Ganz im Gegenteil. Doch der Reihe nach:
Durch die stark beschnittenen Möglichkeiten zur Gewinnerwirtschaftung werden die vom Bund kontrollierten Unternehmen deutlich weniger in Infrastruktur und Ausrüstung investieren können. Die Folge: Die Post und die Swisscom, die sich auf offenen Märkten gegen Konkurrenten behaupten müssen, werden weniger wettbewerbsfähig und innovativ sein. Sie werden auch Mühe haben, mit der technologischen Entwicklung und neuen Bedürfnissen der Kundschaft Schritt zu halten. Deshalb wird die Qualität der Leistungen abnehmen, und die Bedürfnisse in der Grundversorgung werden schwieriger zu erfüllen sein.
Das Verbot der Quersubventionierung wird der Grundversorgung ihr eigentliches Fundament entziehen. Ein Beispiel: Wenn die Gewinne der SBB aus den grossen Bahnlinien nicht dazu beitragen dürfen, die Defizite auf Regionalstrecken auszugleichen, bedeutet dies einen Qualitätsverlust für den Service Public in Randregionen in Form von weniger Zügen, schlechteren Verbindungen usw. Das wäre das Ende des Solidaritätsgedankens, der im Zentrum der Grundversorgung steht, nämlich mit rentablen Leistungen und Regionen unrentable Sektoren und Regionen zu finanzieren.
Durch das Verbot, fiskalische Interessen zu verfolgen, entstehen dem Bund Einnahmenausfälle. 2015 brachte dem Bund seine Beteiligung am Gewinn von Swisscom rund 580 Millionen Franken ein. Die Post überwies rund 200 Millionen Franken an die Bundeskasse. Das Verbot fiskalischer Ziele hätte Steuereinbussen von rund 940 Millionen Franken für den Bund und von 280 Millionen Franken für die Kantone zur Folge. Die Folge wären Steuererhöhungen oder Einsparungen bei anderen Leistungen der Grundversorgung.
Grundversorgung weiter verbessern? Auf politischem, rechtlichem oder sozialpartnerschaftlichem Weg!
Fazit: Eine genauere Analyse der Grundsätze der «Pro Service Public»-Initiative zeigt, dass diese klar zum Nachteil des Service Public ist. Sie trägt keinesfalls dazu bei, den Service Public qualitativ zu verbessern oder zu vergünstigen. Nicht nur das: Mit einer Annahme würden der Umfang und die Qualität der Leistungen der Grundversorgung sinken. Abschliessend ist auch zu betonen, dass abgesehen von Einzelfällen und punktuellen Problemen die allgemeine Qualität der Grundversorgung in der Schweiz anerkanntermassen gut ist. Unser Land hat gemessen an der Bevölkerungszahl und der Fläche noch immer das dichteste Postnetz der Welt, und die Preise für den Postversand sind im internationalen Vergleich nach wie vor tief. Die SBB werden regelmässig für ihre Bahninfrastruktur gelobt und liegen im internationalen Vergleich an der Spitze. Swisscom hält mit einer Mindestleistung von 2 Mbit/s beim Internet in der Grundversorgung einen europäischen Rekord.
Selbstverständlich sind gewisse Optimierungen immer möglich und nötig. Diese sind jedoch auf gesetzgeberischem, politischem oder sozialpartnerschaftlichem Weg umzusetzen, keinesfalls aber mit dieser Initiative.