Die Initiative «Pro Service public» schränkt die Möglichkeiten für die Bundesbetriebe, Gewinne zu erzielen, drastisch ein und wirkt sich negativ auf die Arbeitsplätze aus. Die vorgesehene Angleichung der Löhne der Bundesbetriebe an diejenigen der Bundesverwaltung ist nicht mit der Anstellungspolitik sowie mit den Lohn- und Arbeitsbedingungen vereinbar.
Die Initiative zielt insbesondere auf ein Verbot für den Bund ab, bei der Grundversorgung nach Gewinn zu streben. Dieser Grundsatz wird gemäss Ziffer 2 des Initiativtextes analog auf die Unternehmen angewandt, die für den Bund im Bereich der Grundversorgung gesetzliche Aufgaben erfüllen oder die der Bund direkt oder indirekt durch eine Mehrheitsbeteiligung kontrolliert. Die wichtigsten Unternehmen, die davon betroffen wären, sind SBB, Swisscom und Post.
Das Verbot, nach Gewinn zu streben, könnte man – unabhängig von den Behauptungen der Initianten – als Beschränkung der Gewinne auf die Reservenbildung oder auf den Ausgleich von Verlusten verstehen. So wird es auf jeden Fall in der Botschaft des Bundesrates interpretiert. Mit anderen Worten: Die betreffenden Unternehmen werden nur noch einen äusserst eingeschränkten Handlungsspielraum haben, um ihre Gewinne für Investitions- oder Forschungszwecke zu reinvestieren. Daher könnten sich die Bundesbetriebe ohne genügend Mittel zur Innovation nicht mehr richtig entwickeln, sich weder auf das sich stetig wandelnde technologische Umfeld abstimmen noch sich auf die neuen Bedürfnisse der Kundschaft ausrichten.
Konkret bedeutet das, dass die SBB weniger Mittel zur Verfügung hätte, um das Bahnangebot weiterzuentwickeln oder das Rollmaterial zu erneuern. Für die Post wäre es noch schwieriger, ihr Netz an Poststellen und Postagenturen aufrechtzuerhalten. Und Swisscom wäre in der Weiterentwicklung ihres Glasfasernetzes eingeschränkt und hätte Mühe, den Universaldienst in den Randregionen zu verbessern, um den minimalen Durchsatz von 2 Mbit/s zu erhöhen.
Man darf nicht vergessen, dass die betreffenden Unternehmen, auch wenn sie vollständig oder über eine Mehrheitsbeteiligung durch den Bund kontrolliert werden, in einem Wettbewerbsumfeld agieren. Es ist deshalb äusserst wichtig, dass sie auch über den notwendigen Spielraum verfügen, um bei der Erfüllung ihres Grundversorgungsauftrags Investitionen zu tätigen und sich an die Marktbedingungen anzupassen.
Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und Bedrohung von Arbeitsplätzen
Sollte die Initiative angenommen werden, würde sie sich klar negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der grossen öffentlich-rechtlichen Bundesbetriebe auswirken. Denn sie spielen in der nationalen Wirtschaft eine sehr wichtige Rolle wegen der Arbeitsplätze, die sie direkt oder indirekt landesweit anbieten. Die Post beschäftigt beispielsweise rund 40 000 Personen, davon 18 000 in Randgebieten, die SBB 31 000 und Swisscom 21 600. Jedes Jahr werden in den drei Unternehmen über 3000 Lernende ausgebildet. Tausende Stellen hängen indirekt von diesen Unternehmen ab, da diese von sehr vielen Lieferanten in der Schweiz Produkte und Dienstleistungen beziehen. So deckt sich die Post beispielsweise für rund 3,3 Milliarden Franken jährlich bei 12 000 Lieferanten ein, von denen 85 Prozent einheimische Unternehmen sind. Das Einkaufsvolumen von Swisscom bei Schweizer Anbietern beläuft sich auf rund 2,8 Milliarden Franken pro Jahr.
Es wäre daher naiv zu glauben, dass die Initiative durch eine Beschränkung der Möglichkeit für öffentliche Unternehmen, Gewinne zu erzielen, die Qualität des Service public steigern könnte, bei einer gleichzeitigen Senkung der Preise. Im Gegenteil: Die Qualität würde sinken, die Preise hingegen nicht. Es entstünde zusätzlicher Druck auf die Arbeitsplätze, insbesondere in den Randregionen. Die Initiative bedroht daher den Erhalt der Arbeitsplätze in den Bundesbetrieben.
Sozialpartnerschaft in Frage gestellt, Anstellungspolitik gefährdet
Diese Initiative «Contra Service public» bedroht aber nicht nur Arbeitsplätze, sondern gefährdet auch die Anstellungspolitik sowie die Arbeits- und Lohnbedingungen bei Post, SBB und Swisscom und im Sinne eines Bumerangeffekts auch bei den Lieferanten dieser Unternehmen. Denn der Text der Initiative sieht ausserdem vor, dass die Löhne und Honorare der Angestellten dieser Betriebe nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen dürfen.
Doch das Lohnsystem und die Lohnstruktur werden auf Unternehmens- oder Branchenebene im Rahmen der Sozialpartnerschaft in Gesamtarbeitsverträgen geregelt und umgesetzt. Folglich stellt die Initiative das funktionierende Prinzip der Sozialpartnerschaft in mehreren Branchen grundlegend in Frage.
Es ist nicht sinnvoll, beispielsweise die Lohnstruktur eines Telekommunikationsunternehmens auf die Verwaltung übertragen zu wollen. Es muss möglich sein, den besonderen Bedingungen des Unternehmens und des Sektors, in dem es tätig ist, Rechnung zu tragen und die Löhne und die Arbeitsbedingungen branchenüblich festzulegen.
Es ist im Übrigen aus personalpolitischer Sicht problematisch, eine Lohnobergrenze festzulegen, damit die Löhne nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen. Denn so wird die Anstellung von fachkundigem und qualifiziertem Personal für diverse qualifizierte Funktionen in den betreffenden Branchen beeinträchtigt. Dies führt zu einem Attraktivitätsverlust für Post, Swisscom und SBB sowie zu einem Verlust potenzieller Talente. Ausserdem ist es schwierig, genügend gutes Personal zu rekrutieren.
Im Initiativtext werden die Managerlöhne nicht erwähnt
Schliesslich behaupten die Initianten, mit ihrer Initiative die Löhne der Manager von Post, Swisscom und SBB zu senken, damit sie nicht mehr über dem Lohn eines Bundesrates liegen. Doch dazu sagt der Initiativtext rein gar nichts aus! Dort ist nur von den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung die Rede! Und überhaupt ist nicht ersichtlich, inwiefern die Qualität des Service public bei tieferen Kosten besser werden könnte, indem die Löhne der Manager der Bundesbetriebe gesenkt werden – falls dies denn überhaupt das echte Ziel der Initiative ist.
Die Initiative mit dem irreführenden Titel «Pro Service public» ist eindeutig nicht im Interesse der Arbeitnehmenden – daher ist sie an der Urne abzulehnen.