Travail.Suisse erachtet das vom Bundesrat vorgelegte Reformpaket als gute Diskussionsgrundlage. Mit einer breit abgestützten Finanzierung der AHV und der Sicherung der Rentenhöhen macht der Bundesrat wichtige Schritte für eine zukunftsfähige Altersvorsorge. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden betont: Für die geburtenstarken Jahrgänge braucht es ein Baby-Boomer-Prozent. Zentral ist auch die gleichzeitige Behandlung der verschiedenen Reformmassnahmen in einem Gesamtpaket. Jegliches Vorpreschen mit Einzelthemen bedeutet das Scheitern der Reform. Nachbessern muss der Bundesrat bei der sozialen Abfederung zum flexiblen Rentenalter, beim Interventionsmechanismus und bei den Begleitmassnahmen zum Frauenrentenalter.
Travail.Suisse hat heute seine Stellungnahme zum Reformpaket Altersvorsorge 2020 veröffentlicht. Ziel der Reform muss es sein, die langfristige Finanzierung der Altersvorsorge mindestens auf dem heutigen Niveau sicher zu stellen. Dafür braucht es moderate Zusatzeinnahmen. Der Dachverband der Arbeitnehmenden ist überzeugt, dass diese Zusatzeinnahmen die Lebensqualität der Arbeitnehmenden weit weniger tangieren als Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhungen.
Es braucht ein Gesamtpaket
Die AHV und die berufliche Vorsorge sollen nach dem Willen des Bundesrates zusammen reformiert werden. Travail.Suisse begrüsst diese Vorgehensweise ausdrücklich. Aus Sicht der Arbeitnehmenden bilden die zwei Säulen eine Einheit, welche zusammen das Verfassungsziel „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung“ garantieren muss. Und nur ein Gesamtpaket bietet den notwendigen Handlungsspielraum, um zu mehrheitsfähigen Lösungen zu kommen. Ein Vorpreschen mit einem Einzelthema führt – wie die Vergangenheit gezeigt hat- direkt in die politische Blockade.
Baby-Boomer-Prozent für die AHV notwendig
In den kommenden zwei Jahrzehnten kommen die Baby-Boomer ins Rentenalter. Es führt deshalb kein Weg an einer Erhöhung der Mehrwertsteuer vorbei. Die Bevölkerung will konkret wissen, wofür genau sie zahlt. Mit einem „Baby-Boomer-Prozent“ kann der Bevölkerung die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung plastisch vor Augen geführt werden. Deshalb sollte bei einer Mehrwertsteuererhöhung das erste zusätzliche Prozent für die Baby-Boomer reserviert werden. Auch das sogenannte Demografie-Prozent, welches Ende der Neunzigerjahre eingeführt wurde, hat sich bewährt und wurde von der Bevölkerung verstanden.
Flexibilisierung ja, aber nur mit wirksamer sozialer Abfederung
Eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters über 65 hinaus zielt völlig an den Realitäten des Arbeitsmarkts vorbei. Es fehlen schlicht die notwendigen Jobs für ältere Arbeitnehmende. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters ist für Travail.Suisse nur diskutabel, wenn die Lohngleichstellung auf gesetzlichem Weg sichergestellt wird, Teilzeitarbeit besser versichert wird und bei einem Rentenvorbezug insbesondere für Frauen eine substanzielle soziale Abfederung vorgesehen wird. Einer Flexibilisierung des Rentenalters steht Travail.Suisse grundsätzlich offen gegenüber. Das Pensionierungsfenster soll zwischen 60 und 70 Jahren festgelegt werden. Damit ein flexibles Rentenalter auch für die bescheidenen Einkommen möglich wird, braucht es zudem eine substanziellere soziale Abfederung.
Mindestumwandlungssatz BVG: Rentenkürzungen sind tabu
Angesichts der sozialpolitischen Tragweite ist es unabdingbar, dass die Höhe des Mindestumwandlungssatzes weiterhin per Gesetz geregelt ist. Aus technischer Sicht ist eine gewisse Reduktion nachvollziehbar. Eine Senkung auf 6 Prozent ist jedoch drastisch und löst bei den Versicherten grossen Erklärungsbedarf aus. Das Verfassungsziel der Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ist bereits mit den heutigen Regelungen nur sehr knapp erfüllt. Die vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen werden von Travail.Suisse grundsätzlich begrüsst. Der tiefere und proportional ausgestaltete Koordinationsabzug führt darüber hinaus zu einer besseren Versicherung von Teilzeitarbeit. Das hat vor allem für Frauen eine positive Wirkung.
Den Lebensversicherern besser auf die Finger schauen
Seit langem macht Travail.Suisse auf die überhöhten Gewinne der Lebensversicherer mit der 2. Säule aufmerksam. Ein dezidiertes Vorgehen in diesem Bereich ist für das Gelingen der Reform zentral. Die Mindestquote muss deshalb deutlich, auf mindestens 95 Prozent, erhöht werden und die heute missbräuchlich hohen Risikoprämien (Schutz bei Todesfall und Invalidität) müssen deutlich gesenkt werden. Die Massnahmen des Bundesrates gehen hier noch zu wenig weit.
Mehr Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik, 079 777 24 69