Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine umfassende Reform des Systems der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Travail.Suisse ist mit dem Bundesrat einig, dass die soziale Absicherung in der Schweiz grundsätzlich funktioniert. Trotzdem sollten die Grundlagearbeiten, die nun vorliegen, zum Anlass genommen werden, das System der sozialen Sicherheit weiter zu entwickeln.
Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen ein verbessertes Zusammenspiel der für die verschiedenen Risiken zuständigen sozialen Sicherungssysteme. Die Vorschläge reichen von verbesserter Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche und klareren Rahmenbedingungen für die Existenzsicherung über eine allgemeine Erwerbsversicherung bis zu einer bedarfsunabhängigen Grundsicherung im Sinne eines Grundeinkommens. Der Bundesrat hat kürzlich in einem Bericht die Stärken und Schwächen der heutigen Sicherungssysteme dargestellt und diese mit verschiedenen Reformvorschlägen verglichen. Er kommt dabei zum Schluss, dass das heutige System seine Aufgabe gut erfüllt.
Wann ist die soziale Absicherung gut?
Der Bundesrat geht in seiner Beurteilung von zwei Zielen aus, welche das System der sozialen Sicherheit zu erfüllen hat: Es muss materielle Sicherheit gewährleisten sowie die Integration der Bevölkerung sicherstellen. Um zu beurteilen, wie gut das System diese Aufgaben erfüllt und damit legitimiert ist, zieht der Bericht folgende Analysekriterien heran:
- Wirksamkeit: Erreicht das System die Ziele der materiellen Sicherheit und der gesellschaftlichen Integration?
- Effizienz: Werden die Mittel effizient eingesetzt?
Transparenz: Haben die Betroffenen einen einfachen Zugang zum System?
- Werteübereinstimmung: Entspricht das System den zentralen Werten der Gesellschaft (z.B. Eigenverantwortung, Gleichbehandlung, Bedeutung Erwerbsarbeit, Umverteilung)?
- Nachhaltigkeit: Besteht eine solide finanzielle Basis?
- Anpassungsfähigkeit: Wie geht das System mit neuen gesellschaftlichen Bedürfnissen um (z.B. Working-Poor, Mobilität, Einelternfamilien, etc.)?
Bundesrat gibt gutes Zeugnis für heutiges System
Der Bundesrat stellt dem heutigen System ein gutes Zeugnis aus. Er attestiert, dass die Ziele der materiellen Absicherung und der gesellschaftlichen Integration zufriedenstellend erreicht werden. Immerhin ist sich der Bundesrat aber bewusst, dass das zweite Ziel in starkem Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt steht: Machen die Unternehmen nicht mit, kann nicht eingegliedert werden. Bezüglich Effizienz wird besonders die Tatsache hervorgehoben, dass die Leistungen der sozialen Sicherheit sich stark am ausgefallenen Erwerbseinkommen orientieren. Zwar werde dadurch die Umverteilung begrenzt. Dafür bestünden wenige Anreize, das System zu umgehen, indem z.B. Einkommen nicht ausgewiesen werden, um Beiträge zu unterschlagen. Somit werde die Solidarität in einem als gerecht empfundenen Ausmass erhalten.
So komplex wie nötig, so einfach wie möglich
Der Bundesrat räumt zwar ein, dass durch die Komplexität der verschiedenen Sozialversicherungszweige und ihre Verzahnung miteinander Effizienzverluste entstehen können (z.B. durch langwierige Verfahren). Gleichzeitig betont er, dass diese Komplexität auch wünschenswert sei, um der Vielzahl unterschiedlicher Situationen und dem Einzelfall gerecht zu werden. Transparenz und Zugänglichkeit sei in den meisten Situationen gegeben. Allerdings sieht der Bundesrat bei Mehrfachproblematiken durchaus Handlungsbedarf. Hier müssten Schnittstellen zwischen verschiedenen Einrichtungen verbessert werden. Mit Blick auf die Wertefrage ist für den Bundesrat klar, dass der Stellenwert der Arbeit in den sozialen Sicherungssystemen mit deren Stellenwert in der Gesellschaft übereinstimmt. Demzufolge bestehe hier kein Anlass, durch die Einführung von bedingungslosen Leistungen die Grundwerte des Systems in Frage zu stellen. Der Handlungsspielraum für weitere Anpassungen des Systems sei zudem durch die demografische Entwicklung, welche Mittel binde, sowie durch die internationalen Verpflichtungen (insbesondere Personenfreizügigkeit und EU-Koordinationsvorschriften) beschränkt. Dennoch habe sich das System bisher als genügend flexibel erwiesen, um auf neue Bedürfnisse einzugehen.
Notwendige Weiterentwicklung aus Sicht von Travail.Suisse
Travail.Suisse stimmt mit dem Bundesrat überein, dass die soziale Absicherung in der Schweiz grundsätzlich zuverlässig funktioniert. Dennoch braucht es gezielte Verbesserungen. Reformvorschläge wie die Allgemeine Erwerbsversicherung geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit und sollten ernst genommen werden. Eine grosse Reform erscheint im Rahmen der schweizerischen politischen Prozesse hingegen schwierig zu realisieren. Sie birgt zudem bei den gegenwärtigen politischen Mehrheitsverhältnissen die Gefahr einer Nivellierung der Leistungen nach unten. Reformen sind deshalb eher schrittweise, aber gezielt anzugehen. Welche weiteren Entwicklungsschritte bei der sozialen Absicherung braucht es aus Sicht von Travail.Suisse um den oben beschriebenen Kriterien besser zu genügen?
Verpflichtungen der Arbeitgeber bei der Erwerbsintegration: Um das Integrationsziel der sozialen Sicherheit wirksam zu erreichen, braucht es mehr Verpflichtungen auch der Arbeitgeberseite. Heute werden nur die Betroffenen verpflichtet, sich wieder um Arbeit zu bemühen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe). Wird der Arbeitsmarkt von den Sozialversicherungen nicht auch in die Pflicht genommen, diese Leute aufzunehmen, wird das Ziel der Erwerbsintegration unterlaufen. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber z.B. höhere Beiträge bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der Invalidenversicherung ablehnen, ein höheres Rentenalter wollen, weniger Invalidenrentner und kürzere Taggeldzahlungen bei Arbeitslosigkeit fordern, sich aber gleichzeitig um die Erwerbsintegration der Betroffenen (inklusive ältere Arbeitnehmende) foutieren können. Im Bereich der Eingliederungsbemühungen braucht es zudem eine verbesserte Koordination. Es sollte grundsätzlich keine Rolle spielen, ob jemand aus der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung oder einem andern Sozialwerk Eingliederungsmassnahmen besucht. Soll die Wirtschaft vermehrt einbezogen werden, ist auch aus diesem Blickwinkel eine koordinierte Ansprechstelle wichtig. Entsprechende Pilotversuche sind zu unterstützen.
Nachhaltige statt möglichst rasche Wiedereingliederung: Die Konzentration auf eine möglichst schnelle Integration von Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt ist nicht immer sinnvoll: Das Fehlen einer Ausbildung ist heute der Hauptgrund für den Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt. Die sozialen Sicherungssysteme müssen deshalb für eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt vielen Betroffenen zuerst den Abschluss einer Erstausbildung ermöglichen. Das braucht manchmal Zeit, lohnt sich aber für alle Beteiligten. Für viele teilleistungsfähige Menschen ist der Schritt direkt zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu gross. Es braucht deshalb Möglichkeiten einer schrittweisen Wiedereingliederung. Dafür braucht es mehr Sozialfirmen, die von den sozialen Sicherungssystemen unterstützt werden. Auch eine dauerhafte Beschäftigung in einer Sozialfirma erreicht das Integrationsziel besser als ein dauerhafter Ausschluss aus der Arbeitswelt.
Working Poor besser unterstützen: Heute ist nicht nur der Erwerbsausfall ein Risiko. Zu viele Familien leben trotz Erwerbsarbeit in Armut. Hier muss das System eine Anpassungsleistung vollbringen. Die relative Armutgefährungsquote der Erwerbstätigen liegt bei 7.7 Prozent und ist im internationalen Vergleich hoch. Es braucht deshalb eine Nachholbildungsoffensive für Erwerbstätige ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss. Für Travail.Suisse ist ein Ziel von 3000 jährlichen Berufsabschlüssen bzw. 30‘000 Abschlüssen in 10 Jahren angemessen. Mit einem Abschluss kann der betroffene Erwerbstätige seine Qualifikationen und damit die Aussicht auf einen besseren Lohn oder beispielsweise auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verbessern. Zweitens müssen die Kinderzulagen für die Familien auf 350 Franken pro Kind resp. 500 Franken pro Kind in Ausbildung erhöht werden, damit Kinder für erwerbstätige Eltern nicht eine Armutsfalle bleiben. Am Beispiel der Working Poor zeigt sich, dass es eine breitere Sicht der Absicherung im Zusammenspiel mit Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Familienpolitik braucht.
Verlässlichkeit nicht untergraben und Zugang sichern: Ein wichtiger Wert für ein funktionierendes System der sozialen Absicherung ist die Verlässlichkeit: Mit den Bestrebungen, auch laufende Renten zu kürzen (IV 6b) und zu streichen (IV 6a), wie dies aktuell in der IV diskutiert wird, wird das Vertrauen und die Verlässlichkeit untergraben. Das schwächt die Legitimität des Sicherungssystems. Zudem werden so Kosten auf andere Sicherungssysteme abgewälzt und finanzielle Lücken bei den Betroffenen geschaffen. Dem gilt es Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil ist es notwendig, heute bestehende Lücken zu schliessen. Die wichtigste ist das Fehlen einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung. Unter dem Titel der Transparenz muss der Zugang zur Sozialhilfe für die Betroffenen gesichert werden. Sozialhilfebeziehende werden immer noch stigmatisiert. Es besteht eine hohe Quote der Nichtbeanspruchung dieser Leistungen bei Personen, denen sie zustehen. Das ist teilweise politisch gewollt. Um den Zugang für alle, die es nötig haben, sicherzustellen, muss die Sozialhilfe enttabuisiert werden.