In der 6. IV-Revision soll mit der Wiedereingliederung von über 15’000 heutigen IV-Bezügerinnen und –Bezügern Geld gespart werden. Dem sehr ehrgeizigen Ziel stehen keine Verpflichtungen auf der Arbeitgeberseite, Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu beschäftigen, gegenüber. Soll die Wiedereingliederung nicht pure Illusion bleiben, braucht es jetzt Verpflichtungen für Arbeitgeber sowie neue Ansätze zur Schaffung von Arbeitsplätzen für die betroffenen Menschen. Wenn die Rahmenbedingungen klar und fair geregelt werden, bietet für Travail.Suisse der Weg über Sozialfirmen gute Perspektiven.