Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter: Travail.Suisse erfreut über Entscheid des Bundesrats
Wenn ein Elternteil bei der Geburt eines Kindes stirbt, soll der überlebende Elternteil einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen erhalten. Travail.Suisse ist erfreut über den Entscheid des Bundesrats, der sich heute für einen entsprechenden Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen hat.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut über den Entscheid des Bundesrates, der sich heute für einen 16-wöchigen Urlaub zugunsten des überlebenden Elternteils ausgesprochen hat, wenn ein Elternteil bei der Geburt oder kurz danach stirbt. Bislang war für diese dramatische Situation, die in der Schweiz glücklicherweise nur selten vorkommt, keine gesetzliche Regelung vorgesehen.
Travail.Suisse zeigt sich besonders erfreut, dass sich der Bundesrat für den Antrag der Minderheit der SGK-N ausgesprochen hat, welcher vorsieht, dass beide Elternteile gleichgestellt werden. Somit erhalten auch junge Mütter die zwei zusätzlichen Wochen, die dem Vater als Vaterschaftsurlaub zugestanden hätten. Auch Travail.Suisse hatte sich für diesen Vorschlag ausgesprochen und fordert das Parlament auf, der Haltung des Bundesrates zu folgen.
Nach wie vor bestehen jedoch Gesetzeslücken im Bereich der Elternurlaube, die es zu schliessen gilt. Die Motion der grünen Nationalrätin Greta Gysin, Co-Präsidentin der Gewerkschaft transfair, fordert einen Kündigungsschutz für junge Väter. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub bietet der Vaterschaftsurlaub derzeit keinen entsprechenden Schutz. Dies muss korrigiert werden. Des Weiteren verlangt eine Motion der grünen Nationalrätin Stefania Prezioso Batou, dass Väter auch im Falle des Todes ihres ungeborenen Kindes ab der 23. Schwangerschaftswoche Anspruch auf ihren Vaterschaftsurlaub haben. So wie eine Frau im Falle des Todes ihres ungeborenen Kindes ab der 23. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschaftsurlaub hat, sollten auch Väter in einer solchen Situation ihren Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen können. Schliesslich soll der Vaterschaftsurlaub allen Paaren zustehen werden, auch Frauenpaaren. Dies verlangt eine Motion der grünliberalen Nationalrätin Kathrin Bertschy, die auch von Travail.Suisse unterstützt wird.