Für den Vorstand von Travail.Suisse ist klar, dass die guten Ergebnisse der Pensionskassen in den letzten Jahren zu einer markanten Erhöhung des Mindestzinses führen müssen. Denn nur wenn gute Ergebnisse auch für die Versicherten Früchte tragen, bleibt die Argumentation des Bundesrates zur Flexibilisierung des Mindestzinses glaubwürdig und akzeptabel. Immerhin geht es für die Arbeitnehmenden um mehrere Milliarden Franken.
Die Senkung des Mindestzinssatzes wurde jeweils mit der schlechten Ertragslage begründet. Und sogar die Beibehaltung des sehr tiefen Mindestzinses von 2.5 Prozent hat der Bundesrat letztes Jahr mit den schlechten Anlageerträgen des ersten Halbjahres 2006 begründet. Wenn diese Argumentation glaubwürdig sein soll, muss eine gute Ertragslage auch eine Erhöhung des Mindestzinses zur Folge haben. Gemäss verschiedenen Umfragen haben die Pensionskassen im Jahr 2005 durchschnittlich eine Performance von 10 Prozent oder mehr und im Jahr 2006 eine solche von über 4 Prozent oder mehr erwirtschaftet.
Diese erfreuliche Entwicklung muss nun auch für die Versicherten Früchte tragen. Der Vorstand von Travail.Suisse hat deshalb heute beschlossen, in der vom Bundesrat durchgeführten Sozialpartnerkonsultation eine Erhöhung des Mindestzinses von heute 2.5 Prozent auf 3 Prozent im Jahr 2008 zu fordern (weitere Ausführungen siehe Beilage). Denn bei den insgesamt 650 Mia. Franken, die in der beruflichen Vorsorge liegen, macht ein halbes Prozent mehr Mindestzins immerhin 3.25 Milliarden Franken mehr für die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden aus.