Stellungnahme TS Ostschweiz an die Mitglieder der vorberatende Komission des Kantonsrates:
Am 1. Dezember 2020 reichten die Fraktionen der SVP und der FDP die Motion 42.20.25 «Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten» ein. Gegenstand der Motion ist der Auftrag an die Regierung, einen III. Nachtrag zum RLG vorzulegen, der die Ladenöffnungszeiten dauerhaft liberalisiert oder auf eine Regulierung der Ladenöffnungszeiten verzichtet.
Nach mehr als drei Jahren stehen wir nun vor einer Parlamentsdebatte, die zum Ziel hat, die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten im Kanton St. Gallen zu ermöglichen. Die Travail.Suisse Ostschweiz hat sich in den letzten Jahren wiederholt sehr kritisch zu diesem Thema geäussert und die erfolgreichen Referenden mitgetragen. Auch dieses Mal werden wir dies tun, sofern keine flankierenden Maßnahmen in Form eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für den Detailhandel gleichzeitig eingeführt werden.
Die dritte Vorlage im Jahr 2004 hat gezeigt, dass dies möglich ist: Wir haben den erweiterten Ladenöffnungszeiten mit speziellem Sortiment und einer Fläche von 120 m² zugestimmt und zeitnah einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (AVE/GAV) für Tankstellenshops eingeführt. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die aktuellen Ladenöffnungszeiten mehr als ausreichend sind. Der ständige Vergleich mit den Nachbarkantonen ist unangebracht, da der 24-Stunden-Konsum durch den Onlinehandel schon lange eingeführt wurde und die Organisation des täglichen Bedarfs heute viel einfacher vonstattengeht.
Es braucht andere Antworten auf den Onlinehandel als längere Öffnungszeiten, beispielsweise durch Beratung, persönlichen Kontakt, Innovation und Einkaufserlebnisse. Wir sollten auf nachhaltige und finanzierbare Qualität statt auf Quantität setzen.
Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist in Zeiten des Fachkräftemangels die falsche Antwort. Schlechtere Arbeitsbedingungen und ein höherer Personalaufwand werden den Mangel an Arbeitskräften noch verstärken.
Aus den oben genannten Gründen bitten wir um eine ablehnende Empfehlung und die Beibehaltung des aktuellen Gesetzes über den Ruhetag und die Ladenöffnungszeiten im Kanton St. Gallen.