Die blinden Flecken auf Arbeitgeberseite

Der Arbeitgeberverband hat anlässlich der Medienkonferenz vom 29. März 2010 ein Positionspapier zur Weiterbildungspolitik des Bundes vorgestellt. Travail.Suisse ist erfreut darüber, dass der Arbeitgeberverband trotz Vorbehalten die Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes nicht grundsätzlich ablehnt, ja sogar im Zusammenhang mit Fragen der Validierung von (Weiter)-Bildungsleistungen wie auch bei zielgruppenspezifischen Nachholbildungen für minimale gesetzliche Tätigkeiten die Türe einen Spalt öffnet. Problematisch ist, dass der Arbeitgeberverband drei wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung ausblendet. Diesen blinden Flecken soll in diesem Artikel nachgegangen werden. 19.04.2010, Bruno Weber-Gobet

Zwei Gesetzesentwürfe im Vergleich

Seit 2007 beschäftigt sich Travail.Suisse intensiv mit dem Weiterbildungsgesetz. In regelmässigen Stellungnahmen haben wir unsere Ideen diesbezüglich entwickelt und unsere Position im Herbst 2009 in einem zusammenfassenden Bericht „Forderungen und Erwartungen an ein Weiterbildungsgesetz“ den Medien vorgestellt. Zwei Monate später hat auch der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB einen Gesetzesentwurf präsentiert. Zwischen diesen beiden Berichten bestehen viele Überschneidungen, aber auch klare Unter-schiede. Der folgende Artikel soll die wichtigsten Unterschiede benennen und bewerten. 22.02.2010, Bruno Weber-Gobet

Die vier Grundsatzfragen aus Sicht von Travail.Suisse

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut über den Entscheid des Bundesrates, einer Expertenkommission die Erarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes in Auftrag zu geben. In einem Bericht hat Travail.Suisse schon „Forderungen und Vorschläge an ein Weiterbildungsgesetz“ ausformuliert. Im folgenden Artikel wollen wir auf vier Probleme zu sprechen kommen, die für die Schaffung eines Weiterbildungsgesetzes wesentlich sind, und dazu unsere Lösungsvorschläge skizzieren. 09.11.2009, Bruno Weber-Gobet

Weiterbildungsgesetz: Das Obligatorium als Königsweg

Heute hat der Bundesrat das EVD beauftragt, bis 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz zu erarbeiten. Travail.Suisse begrüsst diesen längst fälligen Schritt. Gerade letzte Woche hat der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden anlässlich einer Medienkonferenz seine Forderungen und Vorschläge an ein Weiterbildungsgesetz präsentiert. Zentral ist für Travail.Suisse dabei ein 3-tägiges Weiterbildungsobligatorium. 04.11.2009, Martin Flügel

Das Weiterbildungsobligatorium als Königsweg

Weiterbildung für alle ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Nur wenn es gelingt, das Wissen und Können aller Arbeitnehmenden laufend den neuen Anforderungen anzupassen, können wir in der Schweiz unseren hohen Lebensstandard auch in Zukunft halten. Damit die Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden zum Standard wird, fordert Travail.Suisse ein Weiterbildungsobligatorium. 26.10.2009, Martin Flügel

Nur Obligatorium garantiert Weiterbildung für alle

Weiterbildung für alle ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Nur wenn es gelingt, das Wissen und Können aller Arbeitnehmenden laufend den neuen Anforderungen anzupassen, können wir in der Schweiz unseren hohen Lebensstandard auch in Zukunft halten. Damit die Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden zum Standard wird, fordert Travail.Suisse in neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz ein Weiterbildungsobligatorium. Diese Forderung hat die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden anlässlich einer Medienkonferenz in Bern heute unterstrichen. 23.10.2009, Bruno Weber-Gobet, Martin Flügel

Nur Obligatorium garantiert Weiterbildung für alle

Weiterbildung für alle ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Nur wenn es gelingt, das Wissen und Können aller Arbeitnehmenden laufend den neuen Anforderungen anzupassen, können wir in der Schweiz unseren hohen Lebensstandard auch in Zukunft halten. Damit die Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden zum Standard wird, fordert Travail.Suisse in neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz ein Weiterbildungsobligatorium. Diese Forderung hat die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden anlässlich einer Medienkonferenz in Bern heute unterstrichen. 23.10.2009, Bruno Weber-Gobet, Martin Flügel

Die Rolle der Organisationen der Weiterbildung

Eine wichtige Frage im neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz ist: Welche Auflagen kann ein staatliches Gesetz Organisationen der Weiterbildung auferlegen? Travail.Suisse vertritt die Meinung: Das Weiterbildungsgesetz kann gegenüber den Organisationen der Weiterbildung keine verbindlichen Forderungen aufstellen. Es kann aber Richtlinien vorgeben oder anregen, die von den Organisationen der Weiterbildung freiwillig angewendet werden können. 22.06.2009, Bruno Weber-Gobet

Weiterbildungsgesetz: Die Rolle der Kantone

Welche Rolle soll den Kantonen im neu zu schaffenden Weiterbildungsgesetz zukommen? Im Verständnis von Travail.Suisse müssen die Kantone vor allem die verschiedenen Bereiche der Weiterbildung auf kantonaler Ebene vernetzen und koordinieren. Dazu haben die Kantone – soweit noch nicht vorhanden - eigene Weiterbildungsgesetze zu schaffen. 08.06.2009, Bruno Weber-Gobet

Finanzen für Weiterbildungsprojekte

Was gehört in das von der Bundesverfassung geforderte Weiterbildungsgesetz? Es ist das Anliegen von Travail.Suisse, durch die schrittweise Entwicklung eines Gesetzestextes einen konkreten Vorschlag in die Diskussion einzubringen. Im heutigen Artikel beschäftigen wir uns mit einem Projektfonds für Weiterbildung. 11.05.2009, Bruno Weber-Gobet