Das neue Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG) ermöglicht privaten Sicherheitsunternehmen die Zwangsanwendung und legt deren Kompetenzen nicht fest. Der Service public wird damit in einem äusserst sensiblen Bereich bedroht: der Sicherheit.